Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr ([Hauptbd.])

G. 
Wäsche. 
Usancen der Berliner Wäschefabrikanten 
beim Engros-Verkauf von Wäschefabrikaten, besonders 
Von Kragen und Manchetten, — maassgebend in allen 
Fallen, wo entgegenstehende Verabredungen nicht ge 
troffen wurden. 
1. Qualitätsbezeichnung und Maass. 
Die Kragen und Manchetten, welche die 
hiesigen Fabriken liefern, sind entweder durchweg 
von baumwollenen Stoffen gearbeitet, oder aus 
leinenen und baumwollenen Stoffen zusammen 
gesetzt. Die Einlagen sind stets von baumwollenem 
Stoff. Ausserdem sind bei allen Damenkragen mit 
Untertüchern letztere stets von baumwollenem Stoff. 
Durch die verschiedenartige Verwendung vor 
genannter Stoffe ergeben sich drei Haupt-Quali 
taten, welche durch langjährigen Sprachgebrauch 
folgendermaassen bezeichnet werden: 
1. baumwollene Stoffe oder „Shirting“. 
2. leinene und 
3. rein leinene Kragen resp. Manchetten. 
Erstere sind durchweg von baumwollenen 
Stoffen zusammengesetzt. Als „leinene“ werden
	        
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