Anhang.
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über Produktion der Urkunden u. s. w. werden
nicht geführt. Dagegen wird ein Protokoll auf
genommen, wenn die eidliche Vernehmung eines
Zeugen beschlossen wird. Das Resultat der Ver
handlung wird in einem Protokollbuch registrirt.
wenn ein Vergleich geschlossen oder eine Ent
scheidung gefällt worden ist.
Der Vergleich ist von den Parteien, die Ent
scheidung von den drei Schiedsrichtern zu unter
schreiben. Diese sind verpflichtet, die Entscheidung
mit schriftlichen Gründen zu versehen, falls nicht
die Parteien auf schriftliche Feststellung der Gründe
zum Protokolle verzichten.
Wird seitens einer der Parteien die schriftliche
Ausfertigung des Schiedsspruches verlangt, so ist
jeder Partei eine Ausfertigung zuzustellen und dem
nächst eine dritte Ausfertigung mit den Zustellungs
urkunden auf der Gerichtsschreiberei des zustän
digen ordentlichen Gerichts niederzulegen.
§ 5.
Das Schiedsgericht entscheidet selbst über die
Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens.
Es ist in jedem Stadium desselben berechtigt, die
Fällung des Schiedsspruchs gänzlich abzulehnen.
§ 6.
Der Tarif für die in § 3, Abs. 3, erwähnten
Gebühren wird von der Ständigen Deputation fest
gesetzt.