Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr ([Hauptbd.])

B. Bedingungen für den Berliner Eierhandel, 
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Dieses Gutachten ist schriftlich innerhalb drei 
Tagen dem Antragsteller zu behändigen. 
§ 4. 
Die Sachverständigen sind zur Begutachtung 
von Eiern in Berlin und seinen Vororten verpflichtet. 
§ 5. 
Das um Bestellung des Sachverständigen an 
gegangene Sachverständigen-Amt ist berechtigt, 
zur Deckung der betreffenden Liquidation einen 
baaren Vorschuss von dem Anrufenden einzufordern. 
IV. 
Geschäftsordnung des Sachverständigen 
Amts. 
§ 1. 
Die vereideten Sachverständigen wählen durch 
Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden 
und einen Schriftführer. Die Wahl erfolgt für die 
Dauer der Amtsperiode; scheiden die Gewählten 
während dieser Zeit aus ihrem Amte aus, so hat 
Neuwahl zu erfolgen. 
Das Plenum des Sachverständigen-Amts ist 
beschlussfähig, wenn wenigstens 5 Mitglieder an 
wesend sind. 
§ 2. 
Das Sachverständigen-Amt stellt einen Sekretär 
an, welcher die Sachverständigen in regelmässigem 
Turnus abzuordnen, hierüber Journal zu führen und
	        
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