Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr ([Hauptbd.])

B. 
Zahlungsziel. 
Im Käsehandel braucht der Verkäufer nur 
gegen Baarzahlung zu liefern. Ist aber Kredit ohne 
Bestimmung eines festen Termins gewährt, so hat 
die Zahlung innerhalb 4 Wochen nach der Liefe 
rung zu erfolgen. Bei sogen. Monatsregulirung, 
die auf ausdrücklicher Abrede oder längerer Ge 
schäftsübung beruht, müssen alle innerhalb eines 
Monats gelieferten Waaren bis zum zehnten des 
folgenden Monats bezahlt sein. 
(G. 175. — Band I.  
Blatt 33°. — I. Februar 1893.) 
f. Im Butterhandel besteht die Usance, dass 
bei Kaufleuten, sowohl Detaillisten wie Grossisten, 
die Butter netto Kasse gehandelt wird; bei Bäckern 
dagegen mit 1% Cassa-Sconto, wenn die Rechnung 
innerhalb 4 Wochen nach Empfang der Waare 
beglichen wird. 
(G.175. — Band I. — Blatt 212.— 22. November 1897.)
	        
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