Verfahren in Ehesachen. §§. 587. 588.
Dem wird nichts entgegenstehen, dass ein dritter Interessent, der
klagberechtigt ist 3), sofern die Ehegatten bereits im Rechtsstreit über
die Nichtigkeit befangen sind, als Intervenient nach §. 63 auftritt. Inter
vention muss ihm auch nach den allgemeinen Regeln im Prozesse,
den der Staatsanwalt betreibt, gestattet sein. Dass der Dritte und
der Staatsanwalt jeder für sich klagen kann, versteht sich von selbst.
Die Beklagten haben selbst bei Identität des Klaggrundes keine Ein
rede der Rechtshängigkeit, um den zweiten Kläger abzuwehren.
§. 587.
Mit der Nichtigkeitsklage kann eine andere Klage nicht
verbunden werden.
Eine Widerklage ist nur statthaft, wenn sie eine Nichtig
keitsklage ist.
Reg.-Vorl. §. 562. Mot. S. 369.
Kumulation der Nichtigkeitsklage mit einer anderen
Eheklage, oder Verbindung mit einer Widerklage, die nicht
ebenfalls Nichtigkeitsklage ist, erscheint im Gegensatz zu §. 575 un
statthaft, weil das Verfahren bei der Nichtigkeitsklage durch die
Stellung des Staatsanwaltes in demselben ein ganz besonderes ist.
§. 588.
So lange die Ehegatten leben, kann die Nichtigkeit
einer Ehe aus einem Grunde, welcher auch von Amtswegen
geltend gemacht werden kann, nur auf Grund einer Nichtig
keitsklage ausgesprochen werden.
Reg.-Vorl. §. 563. Mot. S. 369.
Wegen der Wichtigkeit der Sache wird die Inzidentgeltend
machung der Nichtigkeit einer Ehe während des Lebens der
Ehegatten, d. h. so lange einer der Ehegatten noch lebt, ausge
schlossen. Einredeweise Geltendmachung würde ausserdem das gegen
sich haben, dass die Entscheidung über die Einrede zufolge der Be
stimmung des §. 293 nicht rechtskräftig werden würde. Nach dem
Tode beider hat jede Art der Geltendmachung auf Grund des be
stehenden Rechts *) freien Lauf. Während des Lebens ist die Nichtig
3) Z. B. derjenige Ehemann, der die Nichtigkeit der von seiner Ehefrau
(bigamisch) eingegangenen Ehe verfolgt.
1) Vgl. auch R.-Ges. vom 6. Febr. 1875 §. 36.
Endemann, Civilprozess III.