Full text: Anleitung zur gerichtlichen Praxis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, verbunden mit theoretischen Darstellungen und Bemerkungen (2)

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auch ohne Notheid zu überzeugen. Ist ein Theil der 
ursprünglichen Behauptung, von deren Beweis jetzt 
die Rede ist, (z. B. ein Theil des factischen Klag 
grundes oder der Einreden) in den Vorakten schon 
eingestanden, oder, durch einen anticipativen Beweis, 
schon dargethan, so dafs das jetzige Beweisthema nur 
noch einen Rest seiner ursprünglichen Behauptung in 
sich fasst; so zieht jetzt der Producent jenes früher 
Gestandene oder Bewiesene herbei: um es mit den 
jetzigen Beweisgründen zu verweben, und so ein Ganzes 
daraus zu bilden. Zugleich kehrt sich der Producent 
gegen den etwa vorhandenen directen Gegenbeweis; 
sucht wo möglich dessen Versäumtheit zu zeigen, oder 
dessen Irrelevanz, oder wenigstens die Glaubwürdigkeit 
und Beweiskraft der dazu gebrauchten Beweismittel zu 
untergraben, wenn nicht dies, oben Nr. 3, bereits da 
geschehen ist, wo der Producent seine eigenen Beweis 
mittel zu salviren gesucht. Der Producent sucht hier zu 
zeigen : dass eine Collision zwischen dem Haupt- und 
directen Gegenbeweis nicht vorwalte; dass sie wenig 
stens nicht von Bedeutung sey; und dafs folglich der 
Hauptbeweis bei Kraft verbleibe. Nach Umständen be 
nutzt er sogar das Resultat des directen Gegenbeweises 
für sich selber: als einen Zuwachs seines Hauptbe 
weises. (Commentar über Martin §. 180.) Auch hier 
tritt insonderheit ein, was §. 48 von der Zergliederung 
des etwa zusammengesetzten Beweisthema gesagt wor 
den ist. Endlich zieht der Producent 
5) sein Hauptresultat: nämlich, dafs er bewiesen 
habe: wenigstens so weit, dafs ein Suppletorium, oder, 
im schlimmsten Fall, ein Purgatorium, aufzuerlegen 
sey. Fühlt der Producent, dass er gar nichts bewiesen 
habe, so überläfst er die Prüfung des Beweises dem 
Richteramt; oder er kann vielleicht noch zur Eides 
delation seine Zuflucht nehmen: im Fall wenn er im 
Laufe des Beweistermins diesen Vorsatz bereits geäussert 
hat. Durch diese Eidesdelation kann nun, ehe der Rich 
ter zur Definitivsentenz schreitet, ein Incidentstreit 
veranlafst werden: worauf dann erkannt wird, ob der 
Product zur Erklärung über den Eid pflichtig sey oder 
wieder Logik: sagt der Commentator vom „Geist der Ge 
setze“ (Graf Destutt de Tracy): und sagt der Erfinder 
der Aërodynamik (Dr. C. Aug. Erb) : dies ist das Eine, 
was Noth thut: denn alles Andere fällt euch, mit ihr, von 
selber zu! M.
	        
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