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denn die gesetzlichen Eide sind nur subsidiarische
nur Notheide. Martin, §. 197. Archiv I. pag. 143.
Note 4.
Es wird daher der Kläger, in diesem Falle, gewöhnlich
zurückgewiesen: unter der Resolutivbedingung: »er
könnte denn besser als geschehen beweisen u. s. w.«
Dabei muss der Richter das Beweisthema speciell *) vor
schreiben. Im Falle, wenn Kläger dem Beklagten, über
die verneinten Puncte der Klagschrift, **) den Schieds
eid eventuell angetragen hat, kann (wenn dieser Eid
statthaft ist) in dem ersten Erkenntnisse sofort auf Ab
leistung dieses Eides erkannt werden: je nach Verschie
denheit der folgenden Fälle, verschieden: wenn der Eid
angenommen, oder aber referirt worden war. ***) Hat
sich der Beklagte über die Acceptation oder Relation
noch gar nicht erklärt, so wird, nach gemeinem und
nach Sächsischem Rechte, dahin erkannt: »er sey zu
schwören pflichtig: es wäre denn, dass er sein Ge
wissen mit Beweis vertreten, oder den Eid zurüchge
ben «, (natürlich Letzteres nur, soweit dieser Eid nicht
seine, des Delaten alleinige Handlung betrifft!) ****
c) Hat der Beklagte die wesentlichen Thatsachen
der Klage eingeräumt, oder der Kläger ist der Beweis
last enthoben, oder die Klage soll, nach den Landes
gesetzen, in contumaciam für eingeräumt erachtet
werden, und es hat der Beklagte keine, oder keine er
*) D. h. detaillirt. M.
**) Besser: der ächten Einlassung und etwa auch des Funda
ments der (anticipativen oder nicht anticipativen) Repliken
oder Tripliken. Vergl. meine Note **) auf S. 16. M.
***) Dies ist aber so zu verstehen: der Richter hat unter
solchen Umständen dieser seiner Beweisinterlocutoria ein
solches Procefsleitdecret hintanzuhängen, wie er es auf
eine, erst im Beweisantrittsstadio der Beweisinstanz erfol
gende, Eidesannahme oderRückschiebung zu erlassen, Pflicht
trägt. Obiger Ausdruch von Gensler: „zugleich auf
Ableistung erkannt werden:“ ist daher entweder cum
grano salis zu deuten: (indem er in allen denen Fällen, wo
sich der Delatus nicht gegen die Statthaftigkeit des Eides,
beweiseinredend, gewehrt hat, und wo alsdann freilich der
Hauptbestandtheil des fraglichen Nebendecretes Productions
erkenntniss - Natur hat!) blofs soviel als „verfügt wer
den“ bedeutet; oder — Gensler versirt hier in errore et
tumultu. M.
****) Ich habe gegen diese Form im Wesentlichen: d. h.,
materiell: nichts einzuwenden; aber eine bizarre Form
bleibt sie immer.