Bey dem Verleger dieses Werks sind folgende wichtige Werke
erschienen, und in allen soliden Buchhandlungen zu haben:
Dr. J. C. Gensler's, weil. Geheimer-Justizrath und or
dentlichen öffentlichen Lehrers der Rechte zu Heidel
berg, Anleitung zur gerichtlichen Praxis in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, verbunden mit theo
retischen Darstellungen und Bemerkungen. Erster all
gemeiner Theil, 1821. 8. Ladenpr. fl. 5 — Rthlr. 3. 8gl.
Auch ohne besondere Anpreisung dieses für die Justizpflege
in allen teutschen Ländern berechneten Werkes, wird man vor
aussetzen, dass der Verfasser des Handbuchs zu Martins
Lehrbuch des bürgerlichen Processes und Mitheraüsgeber des
Archivs für die civilistische Praxis, auch in obiger Anleitung
u.s. w. als Procefskundiger sich auszeichne. Die Reichbaltigkeit
des Werkes, welches sich auch über die Redekunst, so wie
über Decretir- und Referir- Kunde verbreitet, kann man schon
aus der vorgedruckten Inhalts-Anzeige entnehmen, die Aus
führung der einzelnen Lehren aber wird das Urtheil begründen,
dass das Ganze der Wissenschaft angehört, und eben so wohl
dem mit der Zeitcultur fortschreitenden Richter nützlich werden
kann, als dem Rechtsbeistand und dem Actuar. Selbst für neue
Gesetzgebungen in dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens,
enthält das Werk wissenschaftliche Andeutungen.
Rechtsfälle für die Process-Praxis. Nebst Inhalts
Register. Von J. C. Gensler, weil. Hofrath und Pro
fessor der praktischen Rechtswissenschaft zu Heidelberg.
4 fl. 24 kr. — Rthlr. 2. 22 gr.
Durch dieses Buch wird einem Bedürfniss abgeholfen, in
dessen zeitherigem Mangel man den Grund suchen darf, worauf
auf so wenigen Universitäten die jaristisch - praktischen Collegien
das sind, was sie seyn können und sollen. Die in ihm enthalte
nen 152 Rechtsfälle geben die Grundlage zu vielen hunderten
praktischen Ausarbeitungen, ersparen dem Lehrer das lästige,
nur zeitverderbende, Dictiren, und machen zugleich die Ent
wickelung des Straf- und Civil-Processes, insonderheit auch
des Concurs-Processes, so anschaulich, dass sich der Lehrer
auch bei dem Vortrag der Theorie sehr nützlich darauf bezie
hen kann, der Zögling aber schnell mit dem Geiste gut geführ
ter Acten vertraut wird. Nur die Lage des Verfassers, als viel
jähriger Beysitzer ausgezeichnet thätiger Spruchcollegien, machte
es möglich, so verschiedenartige, allen Processhandlungen an
gehörige, aus dem praktischen Leben gehobene, stoffreiche und
zweckliche Rechtsfälle neben einander zu stellen. Sein Name bürgt
übrigens für eine wissenschaftliche geistweckende Darstellung.
Charakteristik der Felsarten von K. C. v. Leonhard
Geheimenrathe und Professor an der Universität zu
Heidelberg. Für akademische Vorlesungen und zum
Selbststudium. Mit dem Bildnisse des Verfassers. 3
— Rthlr. 8.
Bände. Gross med. fl. 12
Eine, dem jetzigen Standpunkte der wissenschaftlichen Geo
gnosie entsprechende, Zusammenstellung aller Thatsachen,