Full text: Anleitung zur gerichtlichen Praxis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, verbunden mit theoretischen Darstellungen und Bemerkungen (2)

105 
«2) mit der Bestellung des Contradictors : indem, als 
«solcher, ein recipirter Advocat erwählt, und auch vom 
eRichter ausdrücklich beeidigt, wurde: worüber die Ac 
«ten Nr. 12. vollständige Auskunft ertheilen.» 
In solchen unstreitigen Puncten besteht die Pflicht 
des Referenten mehr im Vortrag einer speciellen Pro 
celsgeschichte, in welche seine Specialvota formlos sich 
verweben. Sobald aber erhebliche Zweifel eintreten, 
muls er, neben der speciellen Procefsgeschichte eines 
solchen Punctes, auch die Rechtsgründe pro et contra 
vortragen, und specialiter darüber votiren. Den Stoff 
zu diesen considerandis findet er hauptsächlich in den 
Generalacten des Concurses. 
§ 118. 
Ad B.des §.116. Wenn demLocationserkenntnisse kein 
Hinderniss entgegen steht, so geht nun Referent zumVor 
trage der einzelnen Forderungen über. Findet er hier 
1) Vindicanten oder Separatisten, so nimmt er diese 
zunächst vor: speciell, Kopf für Kopf. Zunächst gibt 
er den Gegenstand, und den Grund dieser Forderung 
an (die Klage) ; sodann die Antwort des Contradictors 
und dessen etwaige Einreden ; dann, ob und wie das Li 
quidatum bewiesen sey ; und gibt hierauf sein Special 
votum, ob das Suchen des Vindicanten statt finde, oder 
nicht. Auch läfst sich hier ein bedingtes Erkenntniss 
denken, z. B. auf besseren Beweis, auf einen gesetzlichen 
Eid (würde Liquidant suppletorisch schwören, dass er, etc.) 
Hieraufschreitet der Referent zum 2ten Vindicanten fort. 
und macht über ihn einen ganz separaten Civilvortrag, 
Sollte eine solche Forderung auch im Liquidationstermine 
angebracht worden seyn : so dafs der Vindicant, subsidi 
arisch, wenigstens als Concursgläubiger locirt seyn will, 
so mufs dann seine Forderung, wenn er als Vindicant 
abgewiesen ist, in der Reihe der Liquidanten wiederholt. 
aus diesem Gesichtspunkte abermals beurtheilt, und hier 
über die Location votirt, werden. Sind keine Vindican 
ten vorhanden, oder ist der auf sie abzielende Vortrag 
geschlossen, so wendet sich Referent 
2) zu den eigentlichen Liquidanten und Concursgläu 
bigern, die aus der Masse befriedigt seyn wollen. Auch hier 
bildet eine jede einzelne Forderung einen zu separiren 
den Streitpunkt. Ja, wenn ein und derselbe Creditor 
mehrere Forderungen aufstellt, so ist jede einzeln zu 
erwägen, wenn sie nicht materiell connex sind. 
Claproth Referirkunst §. 179 
Genslers Anl. II. 
8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer