§. 36. 37.
I. Abschnitt. Die gemeine Erbfolge.
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sich hiebei nur um die Interpretation des Willens des Erblassers, und da ist bei der
Allgemeinheit des Transmissionsrechts der Anordnung des §. 809 der Vorzug zu
geben, wonach die Substitution als nur von der Nichterwerbung durch den Instituirten ¬
selbst abhängig angesehen wird. Vgl. oben §. 19 Anm. 7. Mühlenbruch
S. 239. 240.
b) Ablehnung der Erbschaft.
§. 37.
Wer fähig ist die Erbschaft anzutreten, kann sie auch ausschlagen ¬
(§. 805)*; der Vormund bedarf hiezu der Einwilligung
der Obervormundschaft" (§. 233), der Bevollmächtigte einer Spezialvollmacht ¬
(§. 1008). Die Repudiation der Erbschaft, welche unwiderruflich ¬
ist (arg. §. 806. 1450)“, kann gleich der Antretung
sowohl durch gerichtliche" als durch außergerichtliche! Willenserklärung ¬
geschehen.
Die Ausschlagung der Erbschaft setzt die bereits erfolgte Delation ¬
des Erbrechts nicht nothwendig voraus: der Erbe kann nach
dem Tode des Erblasserse auch seinem eventuellen und künftigen
Erbrecht sofort rechtswirksam entsagen?. Die Ausschlagung, welche
Kenntniß der erfolgten oder bevorstehenden Delation sowie des bestimmten ¬
Delationsgrundes vorausgesetzt3, muß zwar gleich der Antretung ¬
unbedingt geschehen', kann sich aber auch nur auf einen
von mehreren deferirten Erbtheilen allein beziehen: der zu mehreren
vom Erblasser bestimmten Erbportionen berufene Erbe mag den
einen Erbtheil annehmen und den anderen ablehnen*; ebenso kann
der instituirte Erbe, welcher die direkte Berufung angenommen hat,
immer noch den Erbtheil, zu welchem er als Substitut berufen ist,
ausschlagen5
Die Ausschlagung der Erbschaft aus einem bestimmten Delationsgrund ¬
hindert die Antretung derselben aus einem andern Berufungsgrund ¬
nichts. Der Testamentserbe kann jedoch die Erbschaft
à L. 18. 4 D. de A. vel O. H. 29. 2. L. 5 C. de repud. v. abstin. hered. 6. 31.
b cf. L. 8 D. de B. P. 37. 1. L. 11 D. de auct. tut. 26. 8. Vgl. §. 120 Ges. v.
9. Aug. 1854.
c L. 4 C. h. t. 6. 31. §. 7 I. de hered. quul. 2. 19. cf. L. 13
pr. D. h. t. 29. 2. L. 1 §. 6 D. de success. edict. 38. 9. L. 1 C. de rep. b. p. 6.
19. — cf. L. 9 §. 1 D. de dolo mal. 4. 3. L. 7 C. eod. 2. 21. System II §. 134
Note 19. — Samml. Nr. 350.
e L. 94
d § 116 Ges. v. 9. Aug. 1854.
D. h. t. 29. 2.
f of. L. 51 §. 2 D. h. t. System II §. 82 Note 116. 8 L. 17
§. 1 L. 70 pr. L. 77 D. h. t.