Metadaten : Geib, Otto: Theorie der gerichtlichen Compensation

XII
a)  weil  in  der  Geltendmachung  der  Compensationseinrede  auch
eine  Geltendmachung  der  Gegenforderung  enthalten  sei,  also
die  Gegenforderung  mit  in  iudicium  deduciert  werde  syrgl,
hiegegen  §  5-81,
b)  weil  aus  logischen  Gründen  der  Richter  beim  gerichtlichen
Compensationsvollzug  über  die  Gegenforderung  eine  Entscheidung ¬
  treffen  müsse  (vrgl.  hiegegen  §  91.
c)  weil  nach  Verwerfung  der  Compensationseinrede  der  Geltendmachung ¬
  der  Gegenforderung  eine  exceptio  rei  iudicatae ¬
  entgegenstehe  [vrgl.  hiegegen  §  101.
Incompatibilität  von  compensationsweiser  und  klag§ ¬
  5.
weiser  Geltendmachung  der  Gegenforderung.
1)  Die  Ansicht,  dass  die  Compensationseinrede  eine  Widerklage
enthalte,  oder  wenigstens  die  Gegenforderung  rechtshängig
mache,  S.  103,
2)  beruht  auf  einer  Verwechslung  einmal  der  defensiven  mit  der
offensiven  Geltendmachung  der  Gegenforderung  und  sodann  der
Form  mit  dem  materiellen  Erfolg.  S.  104.
3)  Ein  eventuelles  Begehren  enthält  immer  nur  die  Compensationseinrede -
  nicht  die  Widerklage.  S.  104.
Verwechslung  der  Form  mit  dem  materiellen  Erfolg  des  Compensationsvollzugs. ¬
  S.  105.
5)  Unzulässiger  Rückschluss  aus  den  zum  Compensationsvollzug
erforderlichen  richterlichen  Entscheidungen  auf  den  Inhalt  des
Compensationsbegehrens.  S.  106.
Wird  die  Compensationseinrede  für  sich  betrachtet,  so  zeigt
sich,  dass  durch  compensationsweise  Geltendmachung  der  Gegenforderung ¬
  die  klagweise  Geltendmachung  derselben  ausgeschlossen ¬
  wird.  S.  107.  Denn  die  Compensationseinrede ¬
  involviert  in  Beziehung  auf  die  Gegenforderung  eine  Verzichtserklärung. ¬
  S.  109.
7)  Bestätigt  wird  diese  Ansicht  dadurch,  dass  der  Compensant
als  solcher  an  einem  Urteil  über  die  Gegenforderung  keinerlei
Interesse  haben  kann  S.  109,
weiterhin  durch  die  römischen  Juristen,  welche  unter  vice
mutua  petere  u.  drgl.  entweder  nur  die  compensationsweise ¬
  Geltendmachung  der  Gegenforderung  verstehen  —  oder,
wo  sie  unter  diesen  Ausdrücken  die  klagweise  Geltendmachung
der  Gegenforderung  im  Auge  haben,  an  eine  Einklagung  der
            
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