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II. Bedürfnißfrage und Umfang der Reform.
Weise Rechnung zu tragen, führte zur Ausarbeitung des im Jahre
1870 vom Justizministerium veröffentlichten Gesetzentwurfs über das
Vormundschaftswesen.
Die in Folge der Veröffentlichung eingegangenen Gutachten
haben ein sehr umfangreiches, zugleich aber auch sehr fruchtbares
Material geliefert, welches bei der Aufstellung des 1873 vorgelegten
Entwurfs eine eingehende Berücksichtigung erfahren hat.
Wenn es nun bei einem, hiernach für den ganzen Umfang des
Preußischen Staats auszuarbeitenden Vormundschaftsrecht darauf ankommen ¬
muß, alles Das, was sich in den bisher geltenden Gesetzen
als gut und zweckmäßig erwiesen hat, zu verwerthen, so erscheint es
an dieser Stelle zunächst nothwendig, eine kurze Uebersicht der leitenden
Prinzipien zu geben, welche in den drei verschiedenen Rechtsgebieten
dem Vormundschaftswesen zu Grunde liegen, unter gleichzeitiger
Berücksichtigung der neueren Gesetzgebungen der übrigen Staaten
Deutschlands. Einzelheiten, soweit sie von Gewicht sind, oder erheblich
von dem Entwurfe abweichen, werden bei den betreffenden Paragraphen
des letzteren erörtert werden.
1) Es sind im Ganzen 173 Gutachten eingegangen, und zwar:
1) von den Gerichten aus dem Bereich des Allgemeinen Landrechts:
von 18 Appellationsgerichten, 81 Gerichten 1. Instanz und 19 einzelnen
Richtern und Rechtsanwälten;
2) von den Gerichten aus dem Bereich des gemeinen Rechts: von 6
Appellationsgerichten, 24 Gerichten 1. Instanz und 10 einzelnen Juristen;
3) von den Justizbehörden aus dem Bereich des rheinisch-französischen ¬
Rechts:
von dem Appellationsgerichtshofe in Köln, von 12 Mitgliedern der
Landgerichte, Beamten des öffentlichen Ministeriums und Friedensrichtern
4) von 3 einzelnen Personen, die nicht durch ihre amtliche Stellung dazu
veranlaßt waren.
Ferner sind durch die Veröffentlichung des Entwurfs folgende Schriften und
Abhandlungen auf dem Gebiete der Literatur hervorgerufen: Philippi, zu dem
Entwurfe eines Gesetzes über das Vormundschaftswesen für den Preußischen
Staat, Elberfeld 1870. Kurlbaum, kritische Bemerkungen zu dem Entwurf
eines Gesetzes über das Vormundschaftswesen, Berlin 1870; die Abhandlungen
von Märcker und Philler in der Berend'schen Zeitschrift für Gesetzgebung
und Rechtspflege in Preußen, IV. Heft 4, S. 305 f., 316 f., Stegemann, in
der Zeitschrift für Hannover'sches Recht, II. Heft 2, S. 262—268 (1870);
Schimmelpfennig in Behrend's Zeitschrift, VI. S. 312—338 (1872); die
neue Vormundschaftsordnung und der Entwurf eines Gesetzes über die Geschäftsfähigkeit ¬
Minderjähriger, Boun 1874; Roßmann, zu dem Entwurf eines
Gesetzes über das Vormundschaftswesen für den Preußischen Staat, Mannheim
und Straßburg 1874; Sternberg, Glossen zu dem Entwurfe des Gesetzes über
das Vormundschaftswesen für die Preußische Monarchie, Berlin 1875; Leonhard
Gutachten für den deutschen Juristentag über die Fragen des Vormundschaftsrechts,