Metadaten : Wachler, Ludwig: ¬Die Preußische Vormundschafts-Ordnung vom 5. Juli 1875

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II.  Bedürfnißfrage  und  Umfang  der  Reform.
Weise  Rechnung  zu  tragen,  führte  zur  Ausarbeitung  des  im  Jahre
1870  vom  Justizministerium  veröffentlichten  Gesetzentwurfs  über  das
Vormundschaftswesen.
Die  in  Folge  der  Veröffentlichung  eingegangenen  Gutachten
haben  ein  sehr  umfangreiches,  zugleich  aber  auch  sehr  fruchtbares
Material  geliefert,  welches  bei  der  Aufstellung  des  1873  vorgelegten
Entwurfs  eine  eingehende  Berücksichtigung  erfahren  hat.
Wenn  es  nun  bei  einem,  hiernach  für  den  ganzen  Umfang  des
Preußischen  Staats  auszuarbeitenden  Vormundschaftsrecht  darauf  ankommen ¬
  muß,  alles  Das,  was  sich  in  den  bisher  geltenden  Gesetzen
als  gut  und  zweckmäßig  erwiesen  hat,  zu  verwerthen,  so  erscheint  es
an  dieser  Stelle  zunächst  nothwendig,  eine  kurze  Uebersicht  der  leitenden
Prinzipien  zu  geben,  welche  in  den  drei  verschiedenen  Rechtsgebieten
dem  Vormundschaftswesen  zu  Grunde  liegen,  unter  gleichzeitiger
Berücksichtigung  der  neueren  Gesetzgebungen  der  übrigen  Staaten
Deutschlands.  Einzelheiten,  soweit  sie  von  Gewicht  sind,  oder  erheblich
von  dem  Entwurfe  abweichen,  werden  bei  den  betreffenden  Paragraphen
des  letzteren  erörtert  werden.
1)  Es  sind  im  Ganzen  173  Gutachten  eingegangen,  und  zwar:
1)  von  den  Gerichten  aus  dem  Bereich  des  Allgemeinen  Landrechts:
von  18  Appellationsgerichten,  81  Gerichten  1.  Instanz  und  19  einzelnen
Richtern  und  Rechtsanwälten;
2)  von  den  Gerichten  aus  dem  Bereich  des  gemeinen  Rechts:  von  6
Appellationsgerichten,  24  Gerichten  1.  Instanz  und  10  einzelnen  Juristen;
3)  von  den  Justizbehörden  aus  dem  Bereich  des  rheinisch-französischen ¬
  Rechts:
von  dem  Appellationsgerichtshofe  in  Köln,  von  12  Mitgliedern  der
Landgerichte,  Beamten  des  öffentlichen  Ministeriums  und  Friedensrichtern
4)  von  3  einzelnen  Personen,  die  nicht  durch  ihre  amtliche  Stellung  dazu
veranlaßt  waren.
Ferner  sind  durch  die  Veröffentlichung  des  Entwurfs  folgende  Schriften  und
Abhandlungen  auf  dem  Gebiete  der  Literatur  hervorgerufen:  Philippi,  zu  dem
Entwurfe  eines  Gesetzes  über  das  Vormundschaftswesen  für  den  Preußischen
Staat,  Elberfeld  1870.  Kurlbaum,  kritische  Bemerkungen  zu  dem  Entwurf
eines  Gesetzes  über  das  Vormundschaftswesen,  Berlin  1870;  die  Abhandlungen
von  Märcker  und  Philler  in  der  Berend'schen  Zeitschrift  für  Gesetzgebung
und  Rechtspflege  in  Preußen,  IV.  Heft  4,  S.  305  f.,  316  f.,  Stegemann,  in
der  Zeitschrift  für  Hannover'sches  Recht,  II.  Heft  2,  S.  262—268  (1870);
Schimmelpfennig  in  Behrend's  Zeitschrift,  VI.  S.  312—338  (1872);  die
neue  Vormundschaftsordnung  und  der  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Geschäftsfähigkeit ¬
  Minderjähriger,  Boun  1874;  Roßmann,  zu  dem  Entwurf  eines
Gesetzes  über  das  Vormundschaftswesen  für  den  Preußischen  Staat,  Mannheim
und  Straßburg  1874;  Sternberg,  Glossen  zu  dem  Entwurfe  des  Gesetzes  über
das  Vormundschaftswesen  für  die  Preußische  Monarchie,  Berlin  1875;  Leonhard
Gutachten  für  den  deutschen  Juristentag  über  die  Fragen  des  Vormundschaftsrechts,
            
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