fullscreen : Sieveking, Alfred: ¬Das deutsche Seerecht

Sachregister.
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(Reeder.)
Reeder  oder  Ausrüster  als  Beklagter  bei  Geltendmachung  eines  Schiffspfandrechts -
  205  a.  E.,  Reeder  oder  Ausrüster  als  Kläger  205.
Gerichtsstand  13.
Pflicht  zur  Mitwirkung  bei  Schiffsvermessung  5.
Reederei.  Verschiedene  Gesellschaftsformen  8.  Vgl.  im  übrigen  Partenreederei. ¬

Reeder-Schiffer  72.
Registerhafen  und  Heimatshafen  5.
Registerton  und  Kubikmeter  5.
Regular  turn  32.
Reichsflagge,  Recht  zur  Führung  der  Reichsflagge  5.
Reise.  Bodmerei-  und  Frachtreise  82,  —  Reise  im  Sinne  der  Vorschriften
über  das  Schiffspfandrecht  190  sub  2—6.
Antritt  einer  neuen  Reise  vor  Bezahlung  oder  Sicherstellung  der  Bodmereischuld -
  88,  der  Beiträge  zur  großen  Haverei  150  a.  E.,  202,
der  Forderungen  der  Schiffsgläubiger  202.
Reiseänderung.  Befugnis  des  Schiffers,  die  Reise  zu  ändern  79,
gegenüber  dem  Bodmereigläubiger  88.
Reisende.  Unterhalt  im  Nothafen  und  Havariegrosse  118  sub  g,
Frachtvertrag  zur  Beförderung  von  Reisenden  208—210.
SchiffsReisegut. -
  Beitrag  zur  Havariegrosse  144,
in  Wracks  107,
pfandrecht  wegen  Verlust  oder  Beschädigung  von  Reisegut  190  sub  5.
SchiffsReklamekosten ¬
  als  besondere  oder  große  Haverei  121  sub  2,  pfandrecht -
  190  sub  4.
Reparatur  des  Schiffes.  Befugnis  des  Schiffers  zwecks  Erhaltung  des
Schiffes  79.
Schiffer  muß,  falls  angängig,  nur  notdürftig  reparieren  78,  112  sub  6.
Unterliegt  eine  vorläufige  Reparatur  dem  Abzuge  neu  für  alt?  129  a.  E.
Ist  zwecks  Vergütung  in  Havariegrosse  Sachverständigentaxe  erforderlich? -
  130,
während  der  Reise  und  Rücktritt  vom  Frachtvertrage  158  (157).
Reparaturunfähigkeit  11.
Reparaturunwürdigkeit  11.
Festsetzung  des  HilfsRettungsdampfer, ¬
  ein  Erwerbsschiff?  4  sub  3,
lohnes  104,  —
Verteilung  des  Hilfslohnes  unter  die  Besatzung  103.
Revers  (Havariegrosserevers)  136.
Rücktritt  vom  Frachtvertrage  vgl.  Frachtvertrag.
vom  Hilfslohnvertrage  100  a.  E.
Sauve  qui  peut  111  sub  3.
Schadensersatz  (vgl.  auch  Zusammenstoß).
und  Liegegeldanspruch  31,  182,
wegen  Ablieferung  konnossementswidriger  Güter  167  sub  2b  und  c,
wegen  Verlust  oder  Beschädigung  der  Ladung  175,  176,
Ersatzpfandrecht  am  Entschädigungsanspruch  201.
Schatz  fällt  an  Ausrüster  oder  Zeitcharterer  7.
Anwendung  des  Handelsgesetzbuches,  wenn
Schiff.  Begriff  3  sub  1,  —
ein  Schiff  zur  See-  und  Flußschiffahrt  verwandt  wird  3  sub  2.
            
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