Inhal?
182) Die Theilhaber des berechtigten Grundstückes haben
sich mit Rücksicht auf das Bedürfniß der einzelnen
Theile in das eingelaufene Wasser zu theilen.
283) Der Herr des dienstbaren Grundes muß alles unterlassen, =
was die Ausübung der Dienstbarkeit erschwert.
181) Die Wasserleitungs=Dienstbarkeit darf nach ihrer
Bestellung noch immer einem Dritten ertheilt werden. ¬
185) Wenn die Wasserleitungsdienstbarkeit mehreren Anrainern =
zugleich bestellt wird, so ist das Wasser nicht
mit Rücksicht auf den Umfang, sondern auf das Bedürfniß =
der Grundstücke, unter sie zu theilen.
186) Wenn das Wasser versiegt, aus welchem die Wasserleitungs-Dienstbarkeit =
bestellt wurde, so kann keine
Verjährung aus dem Grunde des Nichtgebrauches beginnen. ¬
Von der Dienstbarkeit des Nichthöherbauens. ¬
187) Begriff der Dienstbarkeit des Nichthöherbauens.
188) Sie ist eine verneinende Dienstbarkeit.
89) Sie kann als eine persönliche und Grunddienstbarkeit, =
und im letztern Falle sowohl als eine Haus- wie
auch als eine Felddienstbarkeit bestellt werden.
190) Absicht, welche der Bestellung dieser Dienstbarkeit
zu Grunde liegt, und wann das Höher=bauen nicht
gestattet ist?
191) Ob das Gebäude erweitert werden darf?
192) Dem Verpflichteten ist es bloß verbothen, durch die
Erhöhung des Gebäudes, nicht aber durchdie Pflanzung ei=