Inhaltsübersicht.
§. 20. Verpflichtung zur Leistung des Jnteresse. — l. Haftung für Veränderungen, =
welche in Ansehung des Gegenstandes der Obligation
selbst oder seines Werthes eintreten. — 1. Haftung für den ganzlichen =
oder theilweisen Verlust desselben (Perpetuatio obligationis).
§. 21, Verpflichtung zur Leistung des Interesse. — I. Haftung für Veränderungen, ¬
welche in Ansehung des Gegenstandes der Obligation
selbst oder seines Werthes eintreten. — 2. Haftung für die Preisveränderung ¬
(Zeitpunkt der Schätzung)
Verpflichtung zur Leistung des Jnteresse. — l. Haftung für Ver§. =
22.
änderungen, welche in Ansehung des Gegenstandes der Obligation
selbst oder seines Werthes eintreten. — 3. Haftung für die in Ansehung ¬
des Gegenstandes der Obligation eingetretene Ortsveranderung. =
— Ort der Schätzung. — Ortsinteresse
II. Verpflichtungen,
Verpflichtung zur Leistung des Jnteresse. —
§. 29.
welche nicht bedingt sind durch Veränderungen, die in Anfehung des
Gegenstandes der Obligation sich zugetragen haben. — Früchte
II. Verpflichtungen.
§. 21. Verpflichtung zur Leistung des Interesse.
die in Ansehung des
welche nicht bedingt sind durch Veränderungen,
Zinsen
haben. —
Gegenstandes der Obligation sich zugetragen
II. Verpflichtungen,
§. 25. Verpflichtung zur Leistung des Jnteresse.
welche nicht bedingt sind durch Veränderungen, die in Ansehung des
haben. — Zufälliger
Gegenstandes der Obligation sich zugetragen
Erwerb. Sonstiges Jnteresse
Verpflichtung zur Leistung des Jnteresse. — Rechtsmittel des Gläu§. =
26.
bigers zur Geltendmachung des dieser Verpflichtung entsprechenden
Anspruchs
§. 27. Vermeintliche Wirkungen der Mora des Schuldners. — Recht des
Gläubigers, vom Vertrage zurückzutreten. — Einfluß der Mora
auf das Wahlrecht bei alternativen Obligationen und die dem
Schuldner zustehende alternative Befugniß. — Einfluß auf die Aufrechthaltung =
der Klage aus dem obligatorischen Verhältniß
Haftung des Schuldners für die Mora seiner Vertreter
§. 28.
§. 29.
Haftung Dritter für die Mora des Schuldners. — 1. Väterliche
Gewalt. — 2. Bürgschaft. — 3. Correalverbindlichkeit. — 4. Veerbung.
Zweites Kapitel. Wirkungen der Mora des Gläubigers.
§. 30. Einfluß der Mora des Gläubigers auf die Verbindlichkeit selbst.
Beschränkung der Haftung des Schuldners auf Dolus und eulyn
luta. — Einfluß auf die Haftung für die Accessionen des Gegenstandes =
der Forderung und auf die accessorischen Rechte des Gläubigers. =
— Schätzung im Fall einer später eintretenden Verurtheilung
§. 11. Verpflichtung des Gläubigers zum Schadensersatz. — Erstattung der
Verwendungen. — Uebergang der Gefahr. — Klage auf die Gegenleistung =
u. s. w.
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