Objekt : ¬Die Lehre von der Mora, nebst Beiträgen zur Lehre von der Culpa (300)

Inhaltsübersicht.
§.  20.  Verpflichtung  zur  Leistung  des  Jnteresse.  —  l.  Haftung  für  Veränderungen, =
  welche  in  Ansehung  des  Gegenstandes  der  Obligation
selbst  oder  seines  Werthes  eintreten.  —  1.  Haftung  für  den  ganzlichen =
  oder  theilweisen  Verlust  desselben  (Perpetuatio  obligationis).
§.  21,  Verpflichtung  zur  Leistung  des  Interesse.  —  I.  Haftung  für  Veränderungen, ¬
  welche  in  Ansehung  des  Gegenstandes  der  Obligation
selbst  oder  seines  Werthes  eintreten.  —  2.  Haftung  für  die  Preisveränderung ¬
  (Zeitpunkt  der  Schätzung)
Verpflichtung  zur  Leistung  des  Jnteresse.  —  l.  Haftung  für  Ver§. =
  22.
änderungen,  welche  in  Ansehung  des  Gegenstandes  der  Obligation
selbst  oder  seines  Werthes  eintreten.  —  3.  Haftung  für  die  in  Ansehung ¬
  des  Gegenstandes  der  Obligation  eingetretene  Ortsveranderung. =
  —  Ort  der  Schätzung.  —  Ortsinteresse
II.  Verpflichtungen,
Verpflichtung  zur  Leistung  des  Jnteresse.  —
§.  29.
welche  nicht  bedingt  sind  durch  Veränderungen,  die  in  Anfehung  des
Gegenstandes  der  Obligation  sich  zugetragen  haben.  —  Früchte
II.  Verpflichtungen.
§.  21.  Verpflichtung  zur  Leistung  des  Interesse.
die  in  Ansehung  des
welche  nicht  bedingt  sind  durch  Veränderungen,
Zinsen
haben.  —
Gegenstandes  der  Obligation  sich  zugetragen
II.  Verpflichtungen,
§.  25.  Verpflichtung  zur  Leistung  des  Jnteresse.
welche  nicht  bedingt  sind  durch  Veränderungen,  die  in  Ansehung  des
haben.  —  Zufälliger
Gegenstandes  der  Obligation  sich  zugetragen
Erwerb.  Sonstiges  Jnteresse
Verpflichtung  zur  Leistung  des  Jnteresse.  —  Rechtsmittel  des  Gläu§. =
  26.
bigers  zur  Geltendmachung  des  dieser  Verpflichtung  entsprechenden
Anspruchs
§.  27.  Vermeintliche  Wirkungen  der  Mora  des  Schuldners.  —  Recht  des
Gläubigers,  vom  Vertrage  zurückzutreten.  —  Einfluß  der  Mora
auf  das  Wahlrecht  bei  alternativen  Obligationen  und  die  dem
Schuldner  zustehende  alternative  Befugniß.  —  Einfluß  auf  die  Aufrechthaltung =
  der  Klage  aus  dem  obligatorischen  Verhältniß
Haftung  des  Schuldners  für  die  Mora  seiner  Vertreter
§.  28.
§.  29.
Haftung  Dritter  für  die  Mora  des  Schuldners.  —  1.  Väterliche
Gewalt.  —  2.  Bürgschaft.  —  3.  Correalverbindlichkeit.  —  4.  Veerbung.
Zweites  Kapitel.  Wirkungen  der  Mora  des  Gläubigers.
§.  30.  Einfluß  der  Mora  des  Gläubigers  auf  die  Verbindlichkeit  selbst.
Beschränkung  der  Haftung  des  Schuldners  auf  Dolus  und  eulyn
luta.  —  Einfluß  auf  die  Haftung  für  die  Accessionen  des  Gegenstandes =
  der  Forderung  und  auf  die  accessorischen  Rechte  des  Gläubigers. =
  —  Schätzung  im  Fall  einer  später  eintretenden  Verurtheilung
§.  11.  Verpflichtung  des  Gläubigers  zum  Schadensersatz.  —  Erstattung  der
Verwendungen.  —  Uebergang  der  Gefahr.  —  Klage  auf  die  Gegenleistung =
  u.  s.  w.

XI
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