fullscreen : Archiv des Criminalrechts (Bd. 4 = St. 1/4 (1802))

89  Bemerk.  zu  d.  Wünschen  u.  Vorschlägen
inige  Bemerkungen  zu  den  Wünschen
und  Vorschlägen  zur  Verbesserung  der  |  |
Eriminal=Justiz  in  Deutschland.
(Archiv  d.  Ctim.  R.  B.  3.  St.  1.  Seite  1  —  19.
Zu  Seite  8.  Num.  1.
Verstümmelungen  des  Körpers  sollte  n
durchaus  in  den  Strafenverzeichnissen  cultivirter
Staaten  gelöscht  werden.  Von  welcher  Seite  ich
auch  immer  diese  Strafen  betrachte,  muß  ich
sie  als  zwecklös,  als  grausäm,  und  mehr  als  eine
barbarische  Rache,  denn  als  Strafe  ansehen:
Zur  Rache  aber  kann  der  Staat  gegen  einen
Verbrecher  unmöglich  ein  Recht  haben.
Ländesverweisungen  werden  schwerlich  jemals -
  ganz  abgeschafft  werden  können.  Es  ist
auch  darum,  weil  die  Art,  wie  diese  Strafe
gewöhnlich  vollzogen  wird,  nachtheilig  und
zweckwidrig  ist,  noch  nicht  nothwendig,  die
Strafe  selbst  aufzuheben;  vielmehr  möchte  es
besser  seyn,  nur  den  Mißbrauch  der  Art  der
Ausübung  dieser  Strafe  abzustellen,  und  dann
könnte  vielleicht  die  Relegation  wol  nicht  selten
das
Voege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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