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von den nicht durch rechte Ehe begründeten Descendenzverhältnissen. ¬
(Abschn. 8—12: Kindschaft aus einer Ehe
z. l. H., aus unehelichem Beischlafe, Adoption, Einkindschaft, Pflegekindschaft.) ¬
3. Daran schließt sich von selbst die weitere Familie. (Geschwisterschaft ¬
— Collateralität — Familie überhaupt.)
A. Der dritte Titel 13) handelt „von den Rechten und Pflichten
der übrigen Mitglieder einer Familie“, d. i. eben von den Familienrechten ¬
im weiteren Sinne, und zwar nach zwei Seiten: inter
vivos und mortis causa. Die Verhältnisse inter vivos sind hier wesentlich ¬
persönlicher Natur und ohne unmittelbare Beziehung auf das
Vermögen. Mortis causa dagegen tritt das ganze Erbrecht der Collateralen ¬
auf.
„von geB. ¬
Der vierte Titel handelt in sechs Abschnitten 11*)
meinschaftlichen Familienrechten“, und zwar insbesondere
und vorzugsweise nach der vermögensrechtlichen Seite. (Familienstiftungen, ¬
Familienfideicommisse, Näherrecht auf Familiengüter.)
4. Zu der Familien= oder häuslichen Gesellschaft wird endlich noch
— in einer der sittlichen Substanz des Rechtsdas ¬
Gesinde gezogen,
verhältnisses durchaus entsprechenden Weise. Sonach beschäftigt sich
115) mit den „Rechten und Pflichten der Herrschaften
der fünfte Titel
17) durch
und des Gesindes", und zwar in drei (wenn auch nicht mehr
besondere Ueberschriften geschiedenen) Abschnitten: vom gemeinen Gefinde ¬
(ersetzt durch die Gesindeordnung v. J. 1810), von Hausoffizianten ¬
(noch in Geltung) und von Sklaven (seit 1857 außer Kraft
gesetzt).
Wie nun nach moderner philosophischer Anschauung an die Familie ¬
die Auflösung in Familien angeschlossen und so zu einer
(dem Alterthume noch fremden) Mittelstufe zwischen Familie und Staat,
zur bürgerlichen Gesellschaft, geschritten wird, um erst von ihr
aus zu der höchsten Stufe des Staatsganzen emporzusteigen, so knupft
auch das L. R.=System an die Familiengesellschaft noch die größeren
Gesellschaften und Genossenschaften, Corporationen und Stände, um
aus diesen erst den Staat hervorgehen zu lassen, welcher ganz aus so113) ¬
Entw. a. a. O. Tit. 3.
114) Entw. a a O. Tit. 4., im Wesentlichen in demselben Gange wie das
L. R., nur in 4 Abschnitten.
115) Entw a. a. O. Tit. 5.
116) Wie im Entwurfe der Fall war.