Volltext : Beiträge zur Gesetzgebung und practischen Jurisprudenz mit besonderer Rücksicht auf Bayern (Bd. 1 (1827))

—  1193
Der  Gerechtigkeit  und  der  Vernunft  selbst  scheint  es  nicht
zu  entsprechen,  daß  beyde  in  einer  und  derselben  Person  vereinigt -
  sind,  und  auch  die  Erfahrung  spricht  für  diese  Trennung.
Der  Vermittler,  welcher  ergriffen  von  seinem  Pflichtgefühle -
  dasteht,  und  die  Ueberzeugung  hat,  daß  sein  Wirkungskreis -
  damit  geschlossen  ist,  und  er  dann  auf  die  eigentlich  streitige -
  Rechtssache  keinen  Einfluß  mehr  äußern  kann,  hat  viel
freyeren  Spielraum.  —  Er  kann  offener  mit  den  Partheyen
sprechen,  seine  Meynungen  und  Ansichten  ohne  alle  Gefahr
und  ohne  geringsten  Nachtheil  für  einen  der  Theile  äußern,
während  er  doch  Mensch  bleibt,  so  gern  eine  vorgefaßte  Meynung -
  sich  eigen  macht,  und  in  sich  so  firirt,  daß  es  ihm  Mühe
kostet,  als  Richter  dann  von  dieser  Idee  sich  loszuwinden,  und
ohne  alle  Partheylichkeit  zu  erscheinen.
Frey,  unbefangen  und  unpartheyisch  steht  der  Vermitter
da,  groß  und  rein  wird  auch  die  Achtung  seyn,  welche  die
Theile  einem  solchen  Manne  zollen.
Frey  und  offen  können  diese  zu  ihm  sprechen,  ohne  eben
ängstlich  besorgt  seyn  zu  müssen,  daß  ihnen  wegen  eines  unbedeutenden -
  Wortes,  das  ihrem  Munde  unzeitig  entschlüpft,  oder
wegen  Vernachlässigung  der  geringsten  Förmlichkeit  schon  ein
Präjudiz  zugehe.
Sie  werden  diesen  Mann  als  ihren  Freund  erkennen,  der
nur  ihr  bestes  will,  im  Wege  der  Belehrung,  der  Güte  und
Ermahnung  spricht,  und  bey  der  allenfalls  richterlichen  Entscheidung -
  nicht  den  mindesten  Einfluß  hat,  dem  sie  also  in
iu
jeder  Beziehung  volles  Vertrauen  schenken  können.
Dieses  unumschränkte  Vertrauen  wird  selbst  dem  gerechtesten -
  Richter  nie  zu  Theil.
Sein  Recht  ist  nur  formell,  immer  wird  die  verlierende
Parthey  mehr  oder  weniger  unzufrieden  scheinen.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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