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Schlufszettel der Mäkler, Behufs der Anfertigung
von Certepartien eingereichte
Z. p. 114. 115.
Schreibkalender, s. Kalender.
Schriften, geistliche, vollständige Tagesverzeichnisse
enthaltende, unterliegen dem Kalenderstempel H. p. 116.
Schriftwechsel, s. Correspondenz.
Schulden, kommen von der stempelpflichtigen Erbschaftsmasse ¬
in Abzug
G. §. 9.; H. p. 69.
auf dem im Auslande befindlichen stempelfreien
Theile der Erbschaft haftende können vom stempelpflichtigen ¬
Theile derselben nicht in Abzug
G. §. 9.; H. p. 70.
kommen
eingetragene, kommen vom Kaufgelde der Grundstücke ¬
nicht in Abzug
H. p. 54.
Schuldverschreibungen, hypothekarische und persönliche, ¬
deren Stempelpflichtigkeit
T. s. h. v.; H. p. 59.
der Städte, sind stempelpflichtig
H. p. 113.
in Processen vorkommende, ebenfalls
T. s. v. Processe; H. p. 45.
zu gerichtlichem oder notariellen Profocolle gegebene, ¬
erfordern stets mindestens des 15 Sgr.
Stempels
Z. p. 50.
S. auch Dispositionsscheine.
Schulen, deren Stempelfreiheit
G. §. 3.; II. p. 19. 74. 112.; Z. p. 14. 15.
Schullehrer, deren Gehaltsquittungen
H. p. 115.
S. auch Vocationen.
Schwäger und Schwägerinn en, deren Erbschaften
T. s. v. Erbschaften; H. p. 77.
Schwängerungsprocesse, deren StempelpflichtigH. ¬
p. 34.; Z. p. 22. 23.
keit
Schwiegerältern und Schwiegerkinder, deren
T. s. v. Erbschaften; H. p. 77.
Erbschaften
Secretarius causae in Untersuchungssachen, s. Tantième. -
Secunda-Exemplare von Wechseln H. p. 60. 61.; Z. p. 42.
H. p. 130.
See-Ausgangspässe sind stempelfrei
Seehandlung, Stempelfreiheit der Verhandlungen derselben ¬
bei dem Woll-Verpfändungs- und Verkaufs-Geschäfte ¬
Z. p. 95.
Separationen, s. Ablösungen, Gemeinheitstheilungssachen, ¬
Regicrungen.
Sequestrations-Verhandlungen, in wieweit sie
Z. p. 117.
stempelfrei sind
T. s. h. v.; H. p. 21.;
Servisquittungen der Officiere, sind stempelfrei Z. p. 113.
Sicherheitsbestellung für den Erbschaftsstempel,
falls der Substanzerbe ihn wegen des einem
Dritten an der Substanz zustehenden lebens¬