§. 179. Das Commissionsgeschäft.
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6) Der Commissionär ist verpflichtet zur Rechnungsablage
über das Geschäft!) und muß dem Committenten dasjenige prastiren, ¬
was ihm aus dem Geschäft zukommt 2). Eine Verrechnung
des Kaufpreises braucht er nicht eher vorzunehmen, als bis er
verkauft hat3). Aus der Pflicht zur Rechnungsablage geht hervor,
daß, wenn auf Schadensersatz wegen verzögerter Commissionsbesorgung ¬
geklagt wird, die Beweislast den Commissionär trifft,
daß ihn keine Schuld treffe*). An Retouren, die an ihn vom
Commissionär nicht consignirt sind, kann sich der Committent nicht
als Vindicant halten, wenngleich sie vielleicht mit dem Provenu
seiner Waare erkauft sind 5)
Hat der Commissionär zu vortheilhafteren Bedingungen abgeschlossen, ¬
als sie ihm vom Committenten gestellt worden, so kommt
der Vortheil dem letzten allein zu Statten6), so insbesondere, wenn
der Preis, für welchen der Commissionär verkauft, den vom Committenten ¬
bestimmten niedrigsten Preis übersteigt, oder wenn der
Preis, für welchen er einkauft, den vom Committenten bestimmten
höchsten Preis nicht erreicht?). Ein Commissionär, welcher den
Ankauf eines Wechsels übernommen hat, ist, wenn er den Wechsel
indossirt, verpflichtet, denselben regelmäßig und ohne Vorbehalt zu
indossiren8).
Ges. §. 35. — Dies war auch schon durch die frühere Praxis anerkannt, dabei
jedoch ausdrücklich ausgesprochen, daß das Vertragsverhältniß zwischen den Parteien ¬
auch in diesem Falle ein reines Mandat bleibe. H. G. E. i. S. Berend
w. Poppe v. 6. Juni 1859. O. G. E. i. S. Schröder u. Co. w. Köpke vom
22. Jan. 1816.
1) H.G. E. i. S. Bohne w. Severin v. 3. Sept. 1846. Desgl. i. S.
Kisker w. Müller v. 3. Apr. 1862. Desgl. i. S. Schuchardt w. Becker vom
18. Mai 1863.
2) H. G. B. 361.
3) O. G. E. i. S. Throm w. Lameyer u. Co. v. 1. Dec. 1817.
4) Hamb. Samml. I. 3 S. 457. 458.
5) O. G. E. i. S. Schröder w. Kleyensteuber v. 29. Sept. 1817.
6) H. G. B. 372. 1. Die frühere Praxis gestattete dem Commissionär,
den Marktpreis zu berechnen, auch wenn er billiger eingekauft hatte. O. G. E.
i. S. Throm w. Lameyer u. Co. v. 1. Dec. 1817.
7) H. G. B. 372. 2.
8) H. G. B. 373.