§. 113. Indossirung.
oder andere bewegliche Sachen, welche von einer zur Aufbewahrung
solcher Sachen staatlich ermächtigten Anstalt ausgestellt sind, desgleichen ¬
Bodmereibriefe und Seeassekuranzpolicen 1), endlich Actien
und Actienantheile, welche auf Namen lauten 2).
Ein Indossament auf andern Papieren kann möglicherweise
eine Willenserklärung enthalten, hat aber niemals die eigenthümlichen ¬
Wirkungen des Indossaments, sondern seine Voraussetzungen
und Wirkungen sind die für schriftliche Willenserklärungen überhaupt ¬
geltenden 3)
Vorausgesetzt für den Eintritt der eigenthümlichen juristischen
Wirkungen des Indossaments wird außer einem indossabeln Papiere,
daß das Indossament auf das Papier, eine Copie desselben oder
ein mit dem Papier oder der Copie verbundenes Blatt (Allonge)
geschrieben wird 4). Eine bestimmte Form des Indossaments ist
nicht vorgeschrieben. Es genügt jeder auf eine Uebertragung des
Papiers deutende Vermerk. Ein Indossament ist sogar dann gültig,
wenn der Indossant nur seinen Namen oder seine Firma auf die
Rückseite des Papiers, der Copie oder der Allonge schreibt (BlancoIndossament) ¬
5). Ein Blanco=Indossament kann jeder Inhaber des
Ordrepapiers ausfüllen6), kann dasselbe auch ohne Ausfüllung
weiter indossiren?).
Die Wirkung des Indossaments bezeichnet das H. G. B. dahin,
daß alle Rechte aus dem indossirten Papiere auf den Indossatar
übergehen und der Verpflichtete sich nur solcher Einreden bedienen
kann, welche ihm nach Maßgabe der Urkunde selbst oder unmittelbar ¬
gegen den jedesmaligen Kläger zustehen 8)
*) H. G. B. 302.
2) H. G. B. 182, 4. 223, 1. Einfges. §. 21.
3) Seuffert, Arch. III. 44. 45.
4) H. G. B. 305, 1. Einfges. §. 30. Vgl. mit W. O. 11.
3) H. G. B. 305, 1. Einfges. §. 30. Vgl. mit W. O. 12.
5) Bei Wechseln auch noch nach der Protestation. O. A. G. E. i. Brem. S.
Willig w. Kahrweg v. 18. Febr. 1825. O. G. E. i. S. Lankenau w. Kahrweg
v. 10. Juli 1826.
*) H. G. B. 305, 1. Einfges. §. 30. Vgl. mit W. O. 13. O. G. E. i. S.
Lankenau w. Kahrweg v. 10. Juli 1826. Desgl. i. S. Kahrweg w. Hutzing v.
14. Mai 1827. Desgl. i. S. Willig w. Kahrweg v. 18. Febr. 1828. Desgl.
i. S. Winkelmann w. Borgstede v. 28. Dec. 1835.
8) H. G. B. 303. Einfges. §. 30.