Full text : Nippel, Franz Xaver: Darstellung der Rechte und Pflichten der Vormünder, Curatoren, Vormundschafts- und Curatels-Behörden

Nro.  12.
2
Nahmen
Dessen
Vormund,  Eu
des  Mündets
rator,  Admini
oder
Curanden.
strator.
Barbara,  Mut
Franz  Lippert
ter,  als
12  Jahre  alt.
Vormünderinn.
Anna,  9  Jahre
Johann  Lang
Mitvormund.
Nro.  13.
Nahme  des  Rechnungslegers
Gegenstand  der  Rechnung.
Tag  der  dem  Rechnungsleger
zugestellten  Mängel,  und  der  zur
Erläuterung  bestimmten  Frist.

Formulare  des  Protocolls  in  Waisensachen.
Aufenthaltsort
Vermögen
Abtheilung
Während  der
des  Mündets,
RechnungsMinderjährig ¬

und  dessen
Mündels.
richtigkeit.
keit  eingehohlte
Vermögens.
Erziehungsart.
Bewilligungen.
Vermög  gerichtFranz =
  Lippert
Vermöge  EntZu =
  Folge  des  am
Rechnung
erlernt  das
lichen  Einanton =
  der
24.  März  1825
schließung  von
SchlosserhandVormünderinn =

3.  4536,  gericht
wortungs25. =
  Octor.
werk  bey  dem
lich  genehmig3. =
  8402ordentlich „
  gelegt
5  9r.
die  Vormünde
ten  TheilungsMeister =
  N.  zu  N.
denselben
entwurfes  wurrinn =
  von  der  LeDie =
  Anna  befinauf =
  Absterben  ih.
den  dem  Franz
gung  einer  weidet =
  sich  bey  der
res  Vaters  zu
teren  Vormund=  Lippert  die  auf
gleichen  Theilen
schaftsrechnung  dem  Hause  B.  ein.
Mutter  zu  Hause
verleibten  2000
6000  fl.  zugefal.
enthoben.
len,  wovon  4000
fl.,  u.  von  den
auf  dem
fl.  auf  dem  Hause
einverleibten
A.,  und  2000
auf  dem  Hause
4000  fl.,  1000  fl.
intabulirt  sind.
zugetheilt.
Formulare  des  Protocolls  über  Rechnungsgeschäfte.
Tag  der  an  die  Buchhalterey
Betreibung
Tag  der  überreichten  Rechnung
oder  den  Rait=Officianten
geschehenen  Zustellung.
Rechnungslegung.
9
Ertheiltes  Absolutorium.
Anmerkung  der  Umstände,
Tag  der  erfolgten  Erläuterung.
so  die  Ertheilung  des  Absolutoriums =
  hemmen.

8
Erlöschung
Vormundschaft.

Allenfällige
Erklärung  der  Unfähigkeit =
  zur  Großjährigkeit. ¬

Tag  der  erfolgten  Erinnerungen. =

Erfolgte  Auslieferung
der  Rechnung  an  die  Parteyen.
            
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