Inhaltsverzeichnis : Welter, Anton Karl: ¬Das gutsherrlich-bäuerliche Rechtsverhältniß in besonderer Beziehung auf die vormaligen Eigenhörigen, Erbpächter und Hofhörigen im früheren Hochstifte Münster und auf bäuerliche Grundbesitzer in anderen Gegenden Westfalens

—
XIV
Seite
Gutsherrlich-bäuerlicher  Rechtszustand  nach  dem  Gesetze
§.  58.
89.
vom  25.  September  1020
).  a)  Eigenthumsrecht  der  Bauern
an  den  Kolonaten
140
*  .
***  **  *  *  *  *
b)  Nähere  Bestimmung  des  Gesetzes  über  die  abgeschafften
§.  59.
144
und  über  die  beibehaltenen  Rechte  und  Abgaben..
147
c)  Ablösbarkeit  der  beibehaltenen  Rechte  und  Abgaben  ..
§.  60.
148
d)  Abzug  des  Fünftels  wegen  der  Grundsteuer
§.  61.
149
Schlußbemerkung  über  das  Gesetz  vom  25.  September  1820
§.  62.
Abermalige  Sistirung  aller  aus  dem  Gesetze  vom  25.  Sep§. ¬
  63.
tember  1820  über  die  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Verhältnisse
  anhängigen  Prozesse  bis  zur  Publikation  der  neue150 ¬

sten  Gesetze  vom  21.  April  1825
Definitive  Festsetzung  der  gutsherrlichen  und  bäuerlichen
§.  64.
Verhältnisse  durch  die  drei  Gesetze  vom  21.  April  1825
und  die  Ablöse=Ordnung  vom  13.  Juli  1829
152
Rückwirkende  Kraft  der  Gesetze  vom  21.  April  1825
156
§.  65.
Bestimmung  der  Rechtsquellen,  nach  welchen  die  gutsherr§. ¬
  66.
lich  -bäuerlichen  Verhältnisse  in  Folge  der  Gesetze  vom
21.  April  1825  beurtheilt  werden
163
165
Schlußbemerkung  als  übergang  zum  zweiten  Buche.
§.  67.
Zweites  Buch.
Bestehender  Rechtszustand.
Das  Rechtsverhältniß  der  vormaligen  Eigenhörigen,  Erbpächter
und  Hofhörigen  im  früheren  Hochstifte  Münster,  in  seinem
gegenwärtigen  Zustande  nach  der  neueren  Preußischen
Gesetzgebung.
§.  68.  Vorbemerkung  und  übersicht.
167
..
Erster  Theil.
Von  den  persönlichen  Rechtsverhältnissen  der  vormaligen ¬
  Eigenhörigen,  Erbpächter  und  Hofhörigen.
Erster  Abschnitt.
Von  den  persönlichen  Rechtsverhältnissen  zu  den  ehemaligen  Gutsherren.
§.  69.  Aufhebung  aller  persönlichen  Verpflichtungen  im  Allgemeinen  168
171
§.  70.  Fortsetzung
*  *  *
§.  71.  Fortsetzung  173
            
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