Volltext : Allgemeine östreichische Gewerbs-Gesetzkunde, oder systematische Darstellung der gesetzlichen Verfassung der Manufacturs- und Handelsgewerbe in den deutschen, böhmischen, galizischen, italienischen und ungarischen Provinzen des östreichischen Kaiserstaates (1)

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Die  ehemahligen  Hof=Indulte  für  Künstler  wurden  gänzlich  aufgehoben*). ¬

§  88.
Aus  Rücksichten  für  die  Privat-  und  öffentliche  Sicherheit,  oder
für  die  Vortheile  der  National=Industrie,  sind  endlich  einige  Gewerbe ¬
  gänzlich  verbothen,  andere  in  der  Eigenschaft  von  Regalien ¬
  oder  als  Staats=Monopolien,  dem  Privat=Betriebe
entzogen.  Zu  den  verbothenen  Beschäftigungen  gehören,  z.  B.  das
Laboriren  und  Goldmachen2),  der  Handel  mit  Montur=Stücken  3),
mit  Sperr=Werkzeugen*),  mit  Roheisen,  d.i.  Floß  =  oder  Wascheisen ¬
  5),  und  überhaupt  mit  allen,  durch  das  Zoll=Patent  außer
Handel  gesetzten  Waaren;  die  Erzeugung  und  der  Verkauf  von  Stiletten, ¬
  Dolchen,  zweyschneidigen  Messern,  und  der  Degenstöcke6),
die  Zubereitung  von  Wein  oder  Essig  aus  dem  Weinlager'),  der
weißen  Schminke  3),  des  Sprengglas-Staubes  °),  der  Knallkügel), ¬
  des  Rauchpapiers**),  der  Jettons  oder
chen  und  Knall=Fidibus
Dantes  mit  dem  Bildnisse  regierender  oder  abgelebter  Fürsten*2),  der
13
*),  der  unter
Abdrücke  cursirender  Münzen  des  In-  und  Auslandes
4),  die  Verferdem ¬
  Nahmen  des  rothen  Feuers  bekannten  Masse
tigung  und  der  Verkauf  von  Christusbildern,  Jesukindern,  Muttergottes= ¬
  und  Heiligen=Figuren  aus  Pfefferkuchen=Teige  12
)/  der
Kammerherren=Schlüssel**),  der  Handel  mit  abergläubischen  Bü1) ¬
  Hof=Decret  vom  26.  May  1786  §  27.
2)  Hof=Decret  vom  18.  März  1779.
3)  Hof=Decret  vom  31.  März  1785,  und  Verordnung  in  Böhmen  vom  16.  November ¬
  1816  und  16.  July  1825.
4)  Hof=Decret  vom  13.  August  1812.
5)  Hof=Decret  vom  4.  May  1807.
6)  Hof=Decret  vom  24.  November  1815.
7)  Hof=Decret  vom  25.  Januar  1821.
8)  Patent  vom  15.  October  1802  §§  11  und  15.
9)  Hof=Decret  vom  12.  October  1786.
10)  Hof=Decret  vom  12.  December  1814.
11)  Hof=Deeret  vom  12.  September  1822.
12)  Hof=Decret  vom  17.  September  1801.
15)  Hofkammer=Präsidial=Schreiben  vom  12.  Juny  1824.
44)  Circular  in  Nieder=Oestreich  vom  5.  December  1823.
15)  Präsidial=Verordnung  in  Böhmen  vom  1.  November  1820.
10)  Hof=Decret  vom  15.  May  1825.
            
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