fullscreen : ¬Das gemeine deutsche und hansestadtbremische universelle Vermögensrecht auf Grundlage der modernen Volkswirtschaft (2,1)

Vorwort.
verbitterten  Stimmung  war,  in  der  sie  geschrieben  ist,  und
welche  ich  lebhaft  bedauere.
Ich  glaube  aus  dem  vollständigen  Schweigen  der  Kritik
entnehmen  zu  dürfen,  daß  ich  das  Schicksal  derjenigen  zu
theilen  habe,  welche  es  wagen,  selbstständig  zu  denken  oder
gar,  daß  sie  dies  thun,  offen  auszusprechen.  Wer  einer
Schule  nicht  angehören  will  und  nicht  um  irgend  eine  Autorität ¬
  schwanzwedeln  will,  der  wird,  wie  es  scheint,  in  der
deutschen  Wissenschaft  jetzt  todtgeschwiegen.  Mag  man  es
auch  mit  mir  versuchen!  Ich  habe  das  feste  Vertrauen,  daß
meine  Gedanken  alsdann  unter  fremdem  Namen  in  Curs
gesetzt  werden.
Wie  die  Wissenschaft  mir  keinerlei  Ermunterung  gegeben
hat,  ein  Werk  fortzusetzen,  zu  dessen  Vollendung  doch  jedenfalls ¬
  ein  gewisser  Muth  gehört,  so  habe  ich  auch  in  meiner
Vaterstadt  nicht  die  geringste  Anregung  dazu  gefunden,  wenn
nicht  etwa  darin,  daß  man  mir  alle  und  jede  Unterstützung
verweigert  und  mir  zu  verstehen  gegeben  hat,  solche  Dummheiten ¬
  doch  bleiben  zu  lassen.
Ich  habe  diesem  zweiten  Bande  wenig  vorauszuschicken.
Die  vollständige  Theilnahmlosigkeit  für  mein  Werk  hat  mich
gezwungen,  meinen  ursprünglichen  Plan  zu  beschränken,  indem ¬
  ich  den  Rechtskreis  des  Handelsgeschäfts  in  diesen  Band
mit  aufgenommen  habe.  Derselbe  erscheint  jetzt  in  zwei
Hälften,  die  zweite  wird  der  ersten  sofort  folgen.
Der  Inhalt  beruht  fast  vollständig  auf  einem  mühsamen
Quellenstudium.  Was  das  Alimentenrecht  anbelangt,  so
verdanke  ich  der  Güte  des  Herrn  Richter  Dr.  F.  A.  Meyer
den  größten  Theil  der  Präjudizien.  Ich  bin  diesem  Herrn
für  die  Uneigennützigkeit,  mit  der  er  mir  die  Resultate  vieljähriger ¬
  fleißiger  Sammlung  zur  Disposition  gestellt  hat,
zum  wärmsten  Danke  verpflichtet,  da  es  mir  vollständig  unmöglich ¬
  gewesen  wäre,  ohne  seine  Beihülfe  diesen  Rechtstheil
            
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