Inhaltsverzeichnis : Deutsches Privatrecht (Mit Lehen-, Handels- Wechsel- und See-Recht) (1)

III.  Buch.  Sachenrecht."
I.  Capitel.
1.  Einleitung.  Allgemeines.  Die  Grundbegriffe.
Geschichtlicher  Ueberblick.
Die  ältesten  germanischen,  dann  die  mittelalterlichen  WirthschaftsZustände ¬
  und  Vermögens-Verhältnisse  in  Deutschland.
Natural-Wirthschaft:  Hof-  und  Dorfsiedelung.
Geldwirthschaft:  Römer.
Creditwirthschaft.
Jagd,  Viehzucht  und  Ackerbau.
Grundbesitz  Voraussetzung  des  Vollrechts  in  Gemeinde  und
Stat
Grundeigen  der  Gemeinde:  Allmaennde
Sondereigen
Vermögen  fast  nur  Grundbesitz.
Fahrhabe:  Unfreie  und  Hausthiere  meist  Zubehörde  der
Grundstücke
Waffen  u.  s.  w.  —:  Sonder-Recht  der  Männer  (Heergewaete). -

Frauenschmuck  u.  s.  w.  —:  Sonder-Recht  der  Weiber
Gerade)
Zins  und  Frohn:
Landleihe  an  Unfreie  nach  Hofrecht
Ursprung  der  späteren  RealHalbfreie ¬

lasten.
öffentliche  Form  für  Rechtsgeschäfte  (mit  dinglicher
Auflassung:
Wirkung)
über  Grundstücke
1  UIlmer,  Commentar  zu  d.  privatrechtl.  Gesetzb.  d.  Kantons
Zürich.  II.  d.  Sachen-R.  1870.—
Post,  d.  gem.  D.  u.  ..  brem.  universelle ¬
  Vermögens-R.  1868.
Platner,  Sachen-R.  mit  bes.  Rücksicht ¬
  auf  Kurh.  R.)  1875.
            
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