Volltext : Buddeus, Johann Carl Immanuel: Deutsches Anwaltbuch

Württemberg.
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Stein,  Handbuch  des  württ.  Erbrechtes  *),  herausgeg.  von  Reinhard,  2.  Ausg.
von  Kübel,  Stuttg.  1844.
Hauber,  Handbuch  des  württ.  Erbrechts  2).  Stuttg.  1843.
Pfizer,  K.,  über  das  Voraus  des  überlebenden  Chegatten  nach  dem  engeren  Sinne
des  württ.  Rechts,  Stuttg.  1802.
Krehl,  über  die  Loosungen,  vorzüglich  über  ihre  Ausdehnung  auf  alle  Veräußerungsfälle, ¬
  Ulm  1814.
Hochstetter,  Anleitung  zu  Inventur-  und  Theilungsgeschäften,  Tübingen  1790.
Schwarz,  über  die  Revision  der  Inventuren  und  Theilungen,  ebend.  1790
Späth,  Einleit.  in  das  württemb.  Inventur-  und  Theilungswesen,  Stuttg.  1800.
Derselbe  über  dasselbe  in  Hinsicht  auf  Zubringungsinventarien  und  Theilungsproceß, ¬
  Heilbronn  1820.
Württemberg'sche  Wechselordnung  vom  24.  März  1759,  nebst  Declarationen  vom
7.  Juni  1759  und  28.  März  1761.  Abgedruckt  bei  Uhl,  2.  Forts.  von  Siegel.
corp.  juris  camb.  S.  28.  4.  Forts.  S.  83.  Treitschke,  Encyklopädie  der
Wechselrechte,  Leipz.  1831.  II.  S.  762.  Meißner,  Coder  der  europ.  Wechselrechte, ¬
  Nürnb.  1836.  I.  S.  449  —485.
Michaelis,  Grundriß  über  das  gemeine  deutsche  und  das  württ.  Lehnrecht.  2.  Aufl.
Tübingen  1844.
Reinhardt,  Cherecht  für  Protestanten  des  Königr.  Württ.  Stuttg.  1814.
Gaupp,  das  bestehende  Recht  der  evangel.  Kirche  in  Württ.  Stuttg.  1820--32.
2  Bde.  in  3  Abth.
3.  Civilproceß  rc.
Organisationsedict  über  die  Rechtspflege  in  den  untern  Instanzen  vom  31.  December
1818.  Ausg.  mit  Bemerkungen  des  Referenten  bei  der  Organisationscommission,
Stuttg.  1819  samt  Zugabe,  ebend.  1825,  wo  sich  auch  die  nachstehenden  drei  Gesetze ¬
  finden.  Malblank,  unparteiische  Bemerkungen  über  das  Ed.  v.  31.  Dec.
1818.  Stuttg.  1821.
Provisorische  Verordnung,  den  Rechtsgang  in  Civilsachen  bei  den  höhern  Gerichten
betreffend,  vom  22.  Sept.  1819.
Gesetz  über  die  Gerichtssporteln  vom  26.  Juni  1821.
Novelle,  die  Abänderung  verschiedener  gesetzlicher  Bestimmungen  in  der  Rechtsverwaltung ¬
  betreffend,  vom  15.  Sept.  1822.
Fetzer,  Theorie  der  altwürttemberg.  Justiz-  und  Gerichtsverfassung  und  des  gerichtl.
Verfahrens  bei  Rechtsstreitigkeiten,  Stuttg.  1805.  1.  Bd.
Reinhard,  System  des  gerichtl.  Verfahrens  im  Königr.  Württ.  Stuttg.  1814.
Pract.  Darstellung  des  Civilprocesses  im  Königr.  Württ,  Gmünd  1816.  2.  Abth
1)  Früher  auch  u.  d.  T.:  Röslin,  Abhandlung  von  Inventuren  und  Theilungen.  3.  Aufl.
2)  Als  reines  Plagiat  aus  Stein's  und  Anderer  Werken  bezeichnet  in  den  krit.  Jahrbüchern
für  deutsche  Rechtswissenschaft,  herausgeg.  von  Schneider,  v.  Jahrg.  Januarheft.  Leipzig
1845.  S.  77.
            
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