4 §.2. Die wirtschaftl. Zwecke als Träger der modernen Vermögenswirtschaft.
§. 2.
Die wirtschaftlichen Zwecke als Träger der modernen Vermögenswirtschaft.
Waren im ältern deutschen Rechte hauptsächlich die Grundstücke, ¬
waren im römischen Rechte hauptsächlich die Einzelmenschen
die Mittelpunkte des menschlichen Wirtschafts= und Rechtslebens, so
nehmen im modernen Leben die wirtschaftlichen Zwecke diese Stelle
ein. Ihnen ordnen sich in ganz ähnlicher Weise die Einzelindividuen
unter, wie das Mittelalter sie den Grundstücken unterordnete.
Es ist aber damit, daß wir sagen, die Hauptträger des modernen ¬
Wirtschafts= und Rechtslebens seien die wirtschaftlichen Zwecke,
der Charakter desselben noch nicht scharf genug gekennzeichnet; denn
auch die Ernährung des Einzelindividuums ist wirtschaftlicher Zweck,
ja sogar schließlich wirtschäftlicher Grund= und Endzweck, und dieser
wirtschaftliche Zweck beherrschte auch schon das römische Verkehrsleben. ¬
Charakteristisch für das moderne Leben aber ist, daß dieser
Grund= und Endzweck, trotzdem daß schließlich das ganze wirtschaftliche ¬
Leben zu ihm hinführt, zunächst ganz zurücktritt und das ganze
Verkehrsleben nur mittelbar auf ihn gerichtet ist. Wir sehen unser
wirtschaftliches Leben von Zwecken beherrscht, welche zunächst nicht
auf Ernährung der Einzelindividuen gerichtet sind. Geschäfte und
Vereine sind die Hauptträger unsres Verkehrs. Der wirtschaftliche
Wille des Einzelindividuums tritt zurück; es erscheint nur in beschränktem ¬
Maße noch als Selbstzweck und ist durchgängig an die
verschiedenartigsten wirtschaftlichen Zwecke vertheilt, so daß in ihm
vom wirklichen Privatmanne oft sehr wenig übrig bleibt. Es ist
vielleicht Theilhaber eines oder mehrerer Handelsgeschäfte, Mitbesitzer ¬
einer Fabrik, Mitglied von einem Dutzend Vereinen, Verwalter ¬
einiger Stiftungen u. s. w., Alles zu gleicher Zeit. Es ist
mit andern Worten wieder der Gattungswille, der im modernen
Verkehr sich die mannigfaltigsten Erscheinungen schafft und der sich
den Willen der Einzelindividuen gänzlich unterordnet, und dies
Moment war im römischen Verkehr nur in äußerst beschränktem
Maße entwickelt. Das Geschäft, der wichtigste Träger des modernen ¬
„Verkehres, ist eine Bildung, welche dem römischen Verkehr
völlig fremd war und die Gesellschaften, welche in den mannigfaltigsten ¬
Gestaltungen heutzutage als Träger des Verkehrs fungiren,
faßte der Römer lediglich von ihrer innern Seite als Vertrag unter
den Theilhabern auf.