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abgeändert werden kann, und überhaupt nur im Zweifel gilt. Hauptsache ¬
sowohl als Pertinenz kann eine bewegliche und unbewegliche
Sache sein; so z. B. ist der Schlüssel Zubehör des Schrankes,
das Etui Zubehör des Schmucks. Der wichtigste Fall ist jedenfalls
der der Zubehörungen von unbeweglichen Sachen; hier können die
Zubehörungen selbst wieder sowohl bewegliche, als unbewegliche
Sachen sein; Grundstücke können namentlich Pertinenzen eines
Guts oder eines Grundstücks sein, wenn sie später zu demselben hinzuerworben ¬
und ausdrücklich für Pertinenzen erklärt sind; so z. B.
sind die bei der Theilung von Gemeindeländereien auf die einzelnen
Häuser fallenden Grundstücke entschieden als Zubehörungen derselben
aufzufassen, wogegen bei einer Specialseparation einer ganzen Feldmark ¬
die zu den einzelnen Gütern oder ländlichen Grundstücken aus
den Gemeindeländereien hinzugekommenen Stücke nicht als Pertinenzen, ¬
sondern als Bestandtheile derselben anzusehen sind. Sind
die in Grundstücken bestehenden Pertinenzen eines Guts für untrennbar ¬
von demselben erklärt, dann nennt man das Gut selbst
wohl ein geschlossenes, wogegen diejenigen zu einem Gute als
Pertinenz gehörenden Grundstücke, welche diesem Veräußerungsverbote ¬
nicht unterliegen, walzende Grundstücke oder fliegendes ¬
Land genannt werden.
Welche Sachen und Rechte, denn auch Rechte können Zubehorungen ¬
eines Grundstücks sein, im einzelnen Falle Pertinenzen
anderer Sachen sind oder sein sollen, darüber läßt sich kein allgemeines ¬
Princip aufstellen; es kömmt dabei auf Willkür, Observanz
und Sitte an. Das A. L. R. für Preußen nennt Th. 1. Tit. 2,
§. 48 — 63 diejenigen Sachen und Rechte, welche in der Regel
Pertinenz eines Landgutes sind.
In gewisser Weise können auch die Früchte zu den Nebensachen ¬
gezählt werden; unter Früchten nämlich versteht man die natürlichen ¬
Erzeugnisse einer Sache, einerlei, ob dieselbe sie ausschließlich
durch die Kraft der Natur oder aber nur mit Hilfe menschlicher Arbeit ¬
hervorbringt, so daß also z. B. sowohl das Jungvieh, Milch,
Eier u. s. w., als auch das Getraide, welches aus dem vom Men¬