fullscreen : Reichs-Fama ([Th. 2] = Jul.-Dec. (1727))

SUPPLEMENTA.
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2.  Dieses  wuͤrde  auch  der  verwittweten  Frau
Fürstin  und  Vormünderin  zu  Usingen  mit  dem
Bedeuten  notificiret:  ebenfalls  von  fernerem  Anlauffen -
  und  Beschwerd-Fuͤhrung  bey  gemeldtem
Herrn  Landgrafen  wider  den  Herrn  Grafen  zu
Nassau=Ottweiler,  in  solcher  Maaß,  Gestallt  und  |  |
Absicht,  wie  bißhero  es  geschehen  seye,  abzustehen,
weniger  eine  Gelegenheit  zu  Thaͤtlichkeiten  und
Rechtswidrigen  gantz  unförmlichen  Executions¬Ausübungen, -
  welche  Kayserliche  Majestät  an
keinem  Theil  ungeahndet  jemahls  hingehen  lassen
würden,  zu  subministriren,  sondern  vielmehr  die
vorhandene  oder  noch  entstehende  Mißhelligkeiten
mit  ihren  Stammes=Verwandten  und  anderen,
zwar  mit  Beybehaltung  und  zu  erst  versuchender
guͤtlicher  Auseinandersetzung,  auch  zu  solchem
Ende  Adhibirung  guter  Freunde  selbige  friedlich
zu  erheben,  in  Ermanglung  aber  eines  gewuͤhrigen -
  Ausschlags  den  in  gemeinen  Rechten  sowohl
als  denen  Reichs=Satz=  und  Verordnungen  vorgeschriebenen -
  Weg  und  keinen  andern  unterm
Vorwand  uͤbernommener  Garantie  einzutretten,
bey  Vermeidung  sonst  gewaͤrtigenden  ernsten
Einsehens  sich  angelegen  seyn  zu  lassen.
VI.
N  Sachen  des  Herrn  Chur=Fürstens  zu
Collen  Durchl.  contra  ihr  Cöllnisches  Dom-Capitul -
  in  puncto  der  Land=  und  Crapß=Aus= -
 -
  3
Max-Planck-Institut  für
Uro
            
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