Volltext : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 17, H. 3 = Jg. 1833, Jul. - Sept. (1833))

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35.
Cirkular=Verfügung  der  Königl.  Regierung  zu  Potsdam,
an  sämmtliche  Landräthe  und  Magisträte,  die  Gewerbesteuer -
  vom  Handelsbetriebe  der  Frachtschiffer
betreffend.
Der  Fall,  daß  Frachtschiffer,  welche  den  Transport  von
Kaufmannswaaren  übernehmen,  zugleich  auch  dergleichen
Waaren  für  eigene  Rechnung  ankaufen,  und  damit  Handel
treiben,  giebt  uns  Veranlassung,  die  Herren  Landräthe  und
Magisträte  darauf  aufmerksam  zu  machen,  in  solchen  Fällen -
  genau  darauf  sehen  zu  lassen,  ob  dergleichen  Schiffer
auch  zum  Handelsbetriebe  berechtigt  sind,  und  wenn  dies
nicht  ist,  sie  als  Gewerbesteuer-Kontravenienten  zur  Untersuchung -
  zu  ziehen.
Potsdam,  den  30.  September  1833.
Königl.  Regierung.
Abtheilung  des  Innern.  Abtheilung  für  die  Verwaltung
der  direkten  Steuern,  Domai=  |  |
Böttger.
nen  und  Forsten.
Stelzer.
36.
der  Königl.  Regierung  zu  Trier,
Cirkular=Verfügung
an  sämmtliche  Königl.  Landrathsämter,  den  Stempel  zu
den  Vereidigungs=Protokollen  der  Schullehrer
betreffend.
Zur  näheren  Deklarirung  der  Schlußbestimmung  unserer -
  Verfügung  vom  20.  Mai  pr.  eröffnen  wir  Ihnen,  daß
in  Gemäßheit  der  Entscheidung  des  hohen  Finanzministerii
vom  20.  Mai  1829.  *)  auch  bei  Anstellungen  von  Schullehrern, -
  wenn  solche  nicht  bloß  auf  die  Dauer  eines  Jahres,
*)  Jahrg.  1829.  3tes  Heft,  S.  500.
Max-Planck-Institut  für
            
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