Metadata : Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1826, Bd. 2 (1826))

Des  teutschen  Reichs
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Dictat.  Ratitbonæ,  d.  20.  November.  1752.
per  Moguntinum.
Sw.  Excellenzien  Hochwürden  Gnaden  /  auch
Unseren  Hochgeneigt=  und  Hochgeehrtesten
Herren  haben  Wir  bereits  vermittelst  unserer
den  19.  May  vorigen  Jahrs  zur  öffentlichen
Reichs  Dictatur  gekommenen  nothgedrungenen
Vorstellung  des  mehreren  geziemend  zu  erkennen -
  zu  geben  die  Ehre  gehabt,  in  welche  Bejammerungs-würdige -
  Umstände  die  Reichs¬Stadt -
  Worms,  theils  durch  die  im  verwichenen -
  Jahr  hundert  auf  selbige  ohnaufhörl.  losgesturmte -
  unaussprechliche  Unglücksfälle,  besonders -
  aber  durch  die  gegen  dessen  Ende  aus
unerforschlicher  Göttlicher  Zulassung  verhängte -
  gänzliche  Einascher=  und  Zerstörung,  theils
auch  durch  die  hierauf  in  dem  gegenwärtigen
Seculo  beständig  aufeinander  gefolgte  fernere
propter  causam  communem  Imperii  erlittene
Drangsalen  und  schwere  Kriegs  Laͤuffen,  ihrer
fatalen  Lage  nach,  versammlet,  und  wie  wir
dahero  aus  äuserst  dringender  Noth  nach  dem
Exempel  anderer  bey  weitem  nicht  so  hart  mitgenommener -
  Reichsständen  vermüsiget  worden, -
  um  gnädige  und  hochgeneigteste  Mode
rir  und  Verringerung  des  vor  sothaner  fatalen -
  Verheerung  bey  annoch  fürgedauerten
Wolstand  angesetzten=allein  das  nunmehrige
Reichs  bekannte  Unvermögen  gar  zu  hoch  übersteigen= -


            
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