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reichten, um ein peinliches Erkenntniß darauf zu bauen, bei; er wollte jedoch die Strafe auf
15jähriges Zuchthaus bestimmen.
Einige Stimmen des Pleni hatten inzwischen eine andere Ansicht, indem sie, ihren frühern
Grundsätzen getreu, nicht annahmen, daß auf die bloßen Indicien, welche in diesem Falle
vorlägen, ein peinliches Erkenntniß gebaut werden könnte. Wenn es auch wahrscheinlich sey,
daß Inquist den S. verwundet habe, so wäre doch darüber keine Gewißheit vorhanden; es
kleibe noch immer die Möglichkeit übrig, daß ein Dritter die Verwundung beigebracht habe,
eder daß S. während dem Ringen in das Messer gefallen, und daher an seinem Tode selbst
schuld sey. Sie wollten daher, da übrigens die eidliche Aussage des Verwundeten, welche,
nach der Carolina nur für ein Indieium gelten könne, keinen indirecten künstlichen Beweis
abgebe, ein directer Beweis aber nicht vorhanden sey, auf Klagfreierklärung des M. erkennen.
Mit 8 Stimmen gegen 2 ward der Inquisit des Verbrechens der Tödtung für überwiesen -
gehalten, und das vom Referenten vorgeschlagene Strafurtheil genehmigt. Die Zuchthausstrafe -
ward jedoch höchsten Orts auf 6 Jahre heruntergesetzt.
Plenar=Deliberation vom 18ten May 1831. in Unters. Sachen gegen Jos. M. wegen
Tödtung des Joh. S.
XIV. Criminalfall.
Zeugen=Belohnung und Zeugen=Bestechung.
§. 1.
Veranlassung der Untersuchung.
Die Ehefrau des Müllers Christoph G. erhob gegen ihren Mann eine Ehescheidungsklage,
wegen fortgesetzten fleischlichen Umgangs mit ihrer Dienstmagd, Christina B., und führte
unter mehreren Zeugen diese Person auf. Es sagte auch diese, welche sich inzwischen verbeirathet -
hatte, nachdem sie beidigt worden, völlig für die Intention der Producentin aus,
dahin, daß sie ein Jahr lang mit dem Ehemann in verbotenem Umgange gelebt habe; bei der
Erklärung auf diese Zeugen=Aussage, beschuldigte aber der Müller G. den Vater seiner Frau,
daß er die Zeugin und ihren Mann bestochen habe; es ward nun der Scheidungsprozeß sistirt,
und wegen dieser Bestechung eine Untersuchung eingeleitet.
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Max-Planck-Institut für