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von den statuis angeführt haben; ) denn sie stehen =
mit diesen in gleichem Verhältniß, nur daß man
unter sigillis die kleinern Statüen zu verstehen
56) Die Frage ist aber, was für eine Art von
hat
Sigillen Ulpian unter den adaequatis verstanden haIch -
glaube, daß er solche gemeint hat, die
be.
nach Art der Hautreliefs mit der Wand verbunden
37) da er sie in Verbindung mit den tabuwaren, -
lis, parieti adjunctis erwähnt, und sie daher diesen ¬
gleichgestellt zu haben scheint. Jedenfalls also
bildeten auch diese Art von Sigillen einen perpetuirlichen =
Schmuck der Gebäude, und somit liegt auch bei
—
55) Auch erwähnen einige Pandectenstellen solcher Sigillen,
welche im Hause befindlich waren, z. B. l. 13. §. 7. D.
de usufr. (7. 1.) 1. 19. §. 8. D. de aur. arg. mund.
leg. (34. 2.) Denn in jener wird dem Usufructuar gestattet, ¬
sigilla mit dem Hause in Verbindung zu setzen,
nach dieser sollen sigilla in domo reposita bald zu dem
legato argenti gehören, bald nicht.
56) Figrel. 11. c. I.
57) Die hier gemeinten Sigillen scheinen dieselben zu seyn,
welche Plin, H. N. XXXV 12. (43) ectypos nennt,
im Gegensatze von den protypis fastigiorum, unter denen
er personas tegularum extremis imbribus inipositas
versteht. Gleiche Art von Sigillen scheint auch Cicer,
ad Att. 1. 10, vor Augen gehabt zu haben, wenn er
sagt: praeterea typos tibi mando, quos tectorio
atrioli includere possim. Denn daß sigilla nicht blos
eherne Bilder waren, wie Viele glauben, geht aus
Plin. II, N. XXXVI. 24. (59.) hervor, wo dieser
den Gebrauch des Gypses zu sigillis aedificiorum rühmt.