Object : Archiv für das Handelsrecht (Bd. 1 = H. 1/4 (1818))

XII.
Zu  der  Lehre  vom  Kauf  und  Verkauf.
Ein  Rechtsfall
über  die  Besitz=  und  Eigenthums=Uebertragung
durch  Connossement,  und  namentlich  über
die  Wirkungen  doppelter  Connossemente,  mit
Beziehung  auf  die  Hamburgische  Falliten¬Ordnung. -

Die  Lehre  von  der  Eigenthumsübertragung  und  dem
damit  zusammenhängenden  Vindicationsrechte  ist  auch
in  Handelsgeschäften  von  großer  Wichtigkeit,  hauptsächlich -
  bei  Concursen,  wobei  ja  häufig  nur  derjenige
Gläubiger,  welcher  noch  vindiciren  kann,  befriedigt
wird,  und  die  übrigen,  welchen  nur  persönliche  Ansprüche -
  zustehen,  das  leere  Nachsehen  haben.  Die
Hamb.  F.  O.  im  Art.  23,  25  und  26  enthält  daher
über  Concursfälle  dieser  Art  ziemlich  genaue  und  ins
Einzelne  gehende  Bestimmungen.  —  Eine  der  interessantesten -
  dabei  vorkommenden  Fragen  ist  die,  in  wie
fern  schon  die  Uebersendung  des  Connossements
ein  Eigenthum  und  Vindicationsrecht  an  der  darin
Max-Planck-Institut  für
FC
europäische  Rechtsgeschichte
            
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