VI. Provinz Hannover.
118
Namen der Bezirke
10,8
1. Stadt Buxtehude
24,3
2. Amt Jork
. . . . .
37,6
3. " Freiburg
4. Stadt Otterndorf
33,7
30,6
5. Amt Otterndorf
6. „ Neuhaus
24,1
7. „ Dorum
26,6
I. Marschdistrikte..
8. Stadt Stade
16,4
14,5
9. Amt Himmelpforten
26,5
15,9
25,3
10. " Osten
. .
33,3
11. " Hagen.
16,3
20,6
12. " Achim
11,3
10,8
13. Stadt Verden
14. Amt Verden...
32,1
II. Marsch- u. Geestdistrikte
13,9
21,1
III. Geest- u. Moordistrikte
12,2
34,6
3,2 11,1
IV. Landdrostei Stade
3,0 8,5
Aurich
11,5
33,9
4,4 11,0
18,8
10,6
VI. Provinz Hannover
lichen, zwischen den Stellen der Tagelöhner und der selbständigen Bauern
stehenden Besitzungen in der Marsch wirtschaftlich nicht lebensfähig sind.1
§ 21. Die Vererbung im alten Land.
Von allen Marschen hat das alte Land wohl am besten seine Eigenart
das Haus ist
bis zur Gegenwart bewahrt. Eigenartig ist der Hausbau
den sächsischen ähnlich, zeigt aber manche Besonderheiten —; eigenartig ist
die Wirtschaft — sie beruht auf einer Verbindung zwischen Landwirtschaft
und Obstbau —; eigenartig ist die Bevölkerung, die anscheinend wedei
sächsischen noch friesischen Ursprungs ist, sondern von fränkischen Flam
ländern abstammt, die im 12. Jahrhundert das Land besiedelt haben.* 2)
Auch das altländische Familien- und Erbrecht enthält wesentliche Ab
weichungen von dem sonst geltenden gemeinen Recht.3)
Die wichtigsten sind in der sogenannten Reformation des Landrechts
enthalten. Diese besagt:
*) Vgl. AUHAGEN, Marschwirtschaft, S. 106,7.
2) Bremervörder Festschrift I, S. 112, vgl. jedoch AUHAGEN a. a. O., S. 128 ff.
3) Vgl. hierüber die Berichte des Gerichtsassessors BüTTNER in Jork vom 24. April 1842.
Juristische Zeitung 1852 S. 289 ff. sowie die Abhandlung des Amtsrichters von HiNÜBER
in Jork, Zeitschrift für hannoversches Recht Bd. 7 (1875) S. 326 ff.