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1) Wenn durch das eigene Faktum des Debitor die Unmöglichkeit ¬
herbeigeführt wurde, so muß dieser die aestimatio prästiren.
2) Bei der obligatio alternativa, indem hier doch, wenn die
eine Leistung unmöglich wird, die andre Leistung prästirt werden muß.
Hier trägt der Debitor das periculum so lange, bis auch die letzte
Leistung unmöglich gemacht wird. fr. 34. §. 6. D. de contr. E.
Man unterscheide so:
(18, 1.) fr. 10. f. de jure dotium. *)
a) Ist der Untergang durch eine culpa des Schuldners herbeigeführt,
dann darf der Gläubiger, wenn er die Wahl hat, zwischen Ersatz
und dem übriggebliebenen Objekte, oder wenn alle durch culpa untergiengen, =
den Werth des einen oder des andern Gegenstandes
wählen; traf aber der Zufall Ein Objekt, dann richtet sich sein Recht
auf Ersatz nur nach dem kulpose vernichteten, während dem Schuldner ¬
sein Wahlrecht nicht entzogen wird, wenn nur der Werth des
untergegangenen nicht geringer war, als der des erhaltenen. fr. 95.
Geht ein Objekt durch culpa des
§. 1. de solut. (46, 3.). 2)
Debitor und das andre nachher durch casus unter, so wird der Billigkeit ¬
halber dem Gläubiger Forderung und Klage auf das erste erhalten. ¬
fr. 95. §. 1. l. c.
b) Veranlaßte der Kreditor durch seine culpa den Untergang
und hat der Schuldner das Wahlrecht, so darf der Schuldner ¬
das Uebriggebliebene behalten, oder herausgegeben, und dann
für das Vernichtete vollen Ersatz begehren. Sind alle Gegenstände
zu Grunde gegangen, so erlischt die ganze Obligation, jedoch hat
der Schuldner eine Entschädigung zu fordern hinsichtlich der kulpose
zerstörten Gegenstände. fr. 55. ad L. Aq. (9, 2.) Nicht entgegen ¬
ist fr. 105 in f. de V.O. (45,1.) 3) Hat dagegen der
Gläubiger das Wahlrecht, so verliert er es auch durch seine culpa
1) Eine Entwicklung aller Fälle bei dem Untergang Eines oder aller Objete
einer alternativen Verbindlichkeit hat Thibaut gegeben: Brauns gedruckte Diktaten ¬
zu Thibaut's Lehrbuch, 7te Aufl. §. 85. Bergl Kurrer de oblig. alternat.
Tub. 1686. cap. 7. Thomasius de promiss. r. incert. §. 53 ff. de Brassier
de causs. alternat. Heidelb. 1821. Thibaut, 8te Aufl. §. 81.
2) Zimmern, über Erlöschen alternat. Fordr. Archiv für civilist. Prax. I. 23.
S. 316 ff.
3) Suarez de Mendoza ad L. Aq. I. 4. sect. 3, in Meermann thes. II.
p. 49. fl. Zimmern a. a. O. S. 320—323.