14 Zum. A. L. R. Th. I. Tit. 11. §. 181.
vollzogenen Feuer=Societäts=Rezeß und Reglement
de dato Berlin den 11. April 1771. so wie solcher
hiebei geheftet ist, in allen Punkten, und Clauseln hiermit, =
und in Kraft dieses; Höchstdieselben wollen und
befehlen auch zugleich hierdurch in Gnaden, daß dieser
Rezeß, und Reglement als eine beständige Richtschnur
angesehen, und allemahl genau barnach verfahren und
gehandelt werden soll
1 Signatum Berlin, den 2. July 1774.
(L. S.)
Friebrich.
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Maso
erschau.
57
Consirmation des, neu revibirten Reiesses und Regl= | |
ments der Chüriärkischen Feuer=Societät auf dem
platten Lande
5
Kund. und zu wissen sei hiermit, daß nachdem bereits =
seit vielen Jahren, von verschiedenen Ständen der
Churmark Brandenburg, auf Errichtung einer allgemei* =
.1.
84.
etten Lannen =
Brand=Versicherungs=Gesellschaft desn
18199
des angetragen, und diese heilsame Sache von allerseits
1
Deputirten der sämmtlichen Churlande in Erwägung
gezogen, und dabei sonderlich auf die Erliichterung des
Beitrages ein Augenmerk genommen, diesen Entzweck
auch durch die Größs der Societät, einsoweit zwar erreicht =
worden, daß nicht allein der größte Theil der
Churmärkischen Ritterschaft mit ihren Unterthanen freiwillig =
in diese Gesellschaft getreten, sondern auch alle
Königl. Aemter und Amtsunkerthanen auf Dero allerhöchsten =
Befehl daran Theil nehmen müssen; als haben
Se. Königl. Majestät. mittelst Kabinkts=Ordre vom
19. Januar 1764. Dero ehemaligen Kammer=Präsidenten, =
und jetzigen wirklichen Geheimen ElatsKrieges =
=
dirigirenden Minister, Freiherrn v.
Horst com.
mittirt, mit denen Deputivten derer dieser Societat bie