Inhaltsverzeichnis : Handbuch für practische Rechtsgelehrte in den preußischen Staaten (5)

14  Zum.  A.  L.  R.  Th.  I.  Tit.  11.  §.  181.
vollzogenen  Feuer=Societäts=Rezeß  und  Reglement
de  dato  Berlin  den  11.  April  1771.  so  wie  solcher
hiebei  geheftet  ist,  in  allen  Punkten,  und  Clauseln  hiermit, =
  und  in  Kraft  dieses;  Höchstdieselben  wollen  und
befehlen  auch  zugleich  hierdurch  in  Gnaden,  daß  dieser
Rezeß,  und  Reglement  als  eine  beständige  Richtschnur
angesehen,  und  allemahl  genau  barnach  verfahren  und
gehandelt  werden  soll
1  Signatum  Berlin,  den  2.  July  1774.
(L.  S.)
Friebrich.
r
Maso
erschau.
57
Consirmation  des,  neu  revibirten  Reiesses  und  Regl=  |  |
ments  der  Chüriärkischen  Feuer=Societät  auf  dem
platten  Lande
5
Kund.  und  zu  wissen  sei  hiermit,  daß  nachdem  bereits =
  seit  vielen  Jahren,  von  verschiedenen  Ständen  der
Churmark  Brandenburg,  auf  Errichtung  einer  allgemei* =

.1.
84.
etten  Lannen =
  Brand=Versicherungs=Gesellschaft  desn
18199
des  angetragen,  und  diese  heilsame  Sache  von  allerseits
1
Deputirten  der  sämmtlichen  Churlande  in  Erwägung
gezogen,  und  dabei  sonderlich  auf  die  Erliichterung  des
Beitrages  ein  Augenmerk  genommen,  diesen  Entzweck
auch  durch  die  Größs  der  Societät,  einsoweit  zwar  erreicht =
  worden,  daß  nicht  allein  der  größte  Theil  der
Churmärkischen  Ritterschaft  mit  ihren  Unterthanen  freiwillig =
  in  diese  Gesellschaft  getreten,  sondern  auch  alle
Königl.  Aemter  und  Amtsunkerthanen  auf  Dero  allerhöchsten =
  Befehl  daran  Theil  nehmen  müssen;  als  haben
Se.  Königl.  Majestät.  mittelst  Kabinkts=Ordre  vom
19.  Januar  1764.  Dero  ehemaligen  Kammer=Präsidenten, =
  und  jetzigen  wirklichen  Geheimen  ElatsKrieges =
 =
  dirigirenden  Minister,  Freiherrn  v.
Horst  com.
mittirt,  mit  denen  Deputivten  derer  dieser  Societat  bie
            
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