Full text : Darstellung des Rechts der Erbgüter nach älterm Lübischen Rechte (100)

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ihrem  Ursprunge  nach.
einer  einzelnen  Urkunde  Folgerungen  herzuleiten.  Denn
zufällig  besitzen  wir  auch  noch  das  darin  in  Bezug  genommene ¬
  Testament  der  Mutter  Gertrudis  Speygelmaker ¬
  von  1370,  worin  die  Testirerin  verordnet:  Insuper
omnia  bona  mea,  mobilia  et  immobilia  sunt  Varende
et  ea  in  donis  mei  testamenti  volo  habere  Varende.  —
Auch  die  Gründe,  auf  welche  seither  von  Anderen,  mit
Ausnahme  von  Dreyer,  die,  meinem  Dafürhalten
sich  anzueignen,
nach,  richtige  Meinung  gestützt  ist  101
möchte  um  so  bedenklicher  sein,  als  sie  sich  ohne  Ausnahme ¬
  auf  den  Ausdruck  vanfallen«  im  revidirten  Statute ¬
  1°2)  stützen,  und  dieses  Argument  bereits  anderweitig
Wenn  aber  Dreyer  10*)
gründlich  entkräftet  ist  193
zwar  die  aus  einem  Testamente  titulo  universali,  nicht
aber  die  titulo  singulari  anfallenden  Güter  den  Erbgütern
zuzählt,  so  möge  das  Unhistorische  dieser  Distinction  mit
Wenigem  bemerklich  gemacht  werden.  Es  ergiebt  sich
dieses  aber  ganz  klar,  wenn  man  die  Natur  der  älteren
Deutschen  und  namentlich  auch  der  Lübischen  Testamente
ins  Auge  faßt,  die,  mögen  sie  nun  als  eine  Ausartung
der  ursprünglich-germanischen  Vergabungen  von  Todeswegen ¬
  durch  den  Einfluß  der  von  der  Geistlichkeit  eingeführten ¬
  Römischen  Grundsätze,  oder  lediglich  als  ein
103),  mit  dem  Römifremdes ¬
  Institut  zu  betrachten  sein
101)  S.  die  oben  Note  3  citirten  Schriften,  denen  noch  hinzuzufügen ¬
  ist:  Hagemann  und  Günther's  Archiv  Th.  6.Nr  4.
102)  I.  10.  art.  6.
103)  Von  Bruns  in  der  Note  3  citirten  Dissertation.
104)  In  der,  Note  2  citirten  Meditatio  academica  §.  II.  N.  a.
Derselben  Ansicht  ist  auch  Gries  a.  a.  O.  II.  S.  131.
105)  Der  ersteren  Ansicht  ist  Albrecht.  S.  dessen  Gewere
p.  209  u.  f.;  die  letztere  ist  ausgeführt  von  Beseler  a.  a.  O.  S.
242  u.  f.
            
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