14.3.
Justizstatistik
Berichterstatter: Oberlandesgerichtspräsident, Wirkl. Geh. Oberjustizrat Lindenberg, Posen
14.3.1.
Statistik der Zivilprozesse in Deutschland für 1914
787
21. Jahrg. Deutsche Juristen-Zei.tung. 1916 Nr. 15/16.
788
samer Arbeit geschaffen als Schlußstein der Rechts-
einheit. Es ist nicht auszudenken, wie die
deutsche Rechtspflege in den Kriegsjahren bei Fort-
dauer der Rechtszersplitterung ihrer Aufgabe hätte
genügen können. Man wäre der wirtschaftlichen
Schwierigkeiten im Handelsverkehr kaum Herr ge-
worden. Man vergesse auch nicht, daß mit dem
BGB. der Geist der freien Auslegung seinen Einzug
hielt. Nur das auf der Grundlage von Treu und
Glauben aufbauende Recht konnte sich den geänderten
Verhältnissen anpassen. Einzelheiten wird man
ändern und verbessern. Für das Gesetzbuch als
Ganzes müssen wir den Männern, die es schufen,
dankbar sein.
Die Vorschriften des geltenden Rechts
über die Ehescheidung deutscher Frauen, die
mit Ausländern verheiratet sind, haben sich in den
heutigen Zeiten nicht bewährt. Hier scheint eine
Aenderungder Gesetzgebung geboten. Die Scheidungs-
klage einer jungen Frau gegen ihren Mann war unzu-
lässig, weil dieser Engländer war und nach englischem
Rechte ein Ehebruch des Mannes als solcher nicht
als Scheidungsgrund gilt. Rechtsanwalt Kielmeyer,
Stuttgart, hat anknüpfend an den konkreten Fall
einen Antrag an den Reichskanzler eingereicht. Er
verdient allseitige Unterstützung. Auch die Tages-
presse sollte sich dafür interessieren. Die Zeit ist
vorbei, in der unsere Gesetzgebung vor der aus-
ländischen Reverenz macht, auch wenn diese hinter
der unseren zurückgeblieben ist. Wir werden während
des Krieges und noch mehr nach seinem Ende er-
leben, daß die Ehen deutscher Mädchen mit Ange-
hörigen des feindlichen Auslandes nicht haltbar sind.
Das deutsche Gericht muß die deutsche Frau von
der Fessel lösen können, wenn die Gründe hierzu
nach deutschem Rechte vorhanden sind. Man sollte
sogar meinen, daß dies während des Krieges auch
durch eine Verordnung des Bundesrates bestimmt
werden kann. Mindestens wohl ebensogut wie die
viel besprochene Entlastung der Gerichte.
Zu dem Handelsregister München ist die
bayerische Geschützwerke Fried. Krupp
Komm.-Ges. eingetragen. Sie betreibt die bayerische
Geschützfabrik. Persönlich haftender Gesellschafter
ist die Fried. Krupp A.-G. in Essen. Man hat heftig
darüber gestritten, ob eine Aktiengesellschaft oder
Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch Mitglied
einer' offenen Handelsgesellschaft oder persönlich
haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
sein kann. Den ersten energischen Schritt zur Be-
jahung hat das bayer. Oberste Landesgericht getan. Es
ließ die G. m. b. H. als persönlich haftenden Gesell-
schafter zu. Nun hat man anscheinend ohne Be-
denken auch für die Aktiengesellschaft die Folge-
rung gezogen. Das praktische Bedürfnis gab den
Ausschlag.
Rechtsanwalt Dr. Hachenburg, Mannheim.
Justiz Statistik.
Berichterstatter: Oberlandesgerichtspräsident, Wirkl. Geh.
Oberjustizrat Lindenberg, Posen.
Statistik der Zivilprozesse in Deutschland
für 1914. Das erste diesjährige Vierteljahrsheft zur
Statistik des Deutschen Reichs enthält die üblichen Ta-
bellen über die Hauptergebnisse der Geschäftsstatistik der
deutschen Gerichte. Es war vorauszusehen, daß unter der
Einwirkung des Krieges, der die letzten fünf Monate des
Berichtsjahres andauerte, die sämtlichen Geschäfte in Zivil-
sachen eine erhebliche Abnahme zeigen würden, die denn
auch tatsächlich eingetreten ist. Bei den Amts ge richten sind
die anhängig gewordenen ordentlichen Prozesse gegen-
über dem Jahre 1913 von 2 703 387 auf 2 264 515 zurück-
gegangen. Die Abnahme beträgt also 438 872 oder 16,2 °/0.
Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, daß die 1914 er
Zahlenangaben für die Oberlandesgerichtsbezirke Königs-
berg und Kolmar insofern unvollständig sind, als infolge
des Krieges die Geschäftszahlen mehrerer Amtsgerichte
unberücksichtigt bleiben mußten. Die starke Abnahme der
Prozesse in diesen beiden Grenzbezirken um 35,2 und
31,9 % wird dadurch erklärlich. Im übrigen blieb der
Rückgang überall unter 20 %. Am geringsten war er im
OLGbezirk Rostock mit 10,3 %. Der Kammergerichts-
bezirk hatte eine Abnahme um 59 400 Sachen oder 12,7 %.
Die Gesamtzahlen von 1914 sind unter die von 1909
zurückgegangen, so daß schon fünf Kriegsmonate das
Jahresergebnis auch bei Nichtberücksichtigung der Steigerung,
die normalerweise ohne den Krieg eingetreten sein würde,
um 5 Jahre zurückgeworfen haben. Man kann darauf ge-
spannt sein, wie groß der Rückgang erst in dem ganzen
Kriegsjahre 1915 sein wird. Die Wechselprozesse
zeigen eine viel geringere Abnahme als die ordentlichen
Prozesse, was auf die Einklagung zahlreicher notleidender
Wechsel in der ersten Kriegszeit zurückzuführen ist. Es
ist hier nur ein Rückgang von 346 363 auf 329 606, also
um 16 757 oder 4,8 % erfolgt. Die bayerischen Bezirke
Bamberg und Zweibrücken sowie die dem östlichen Kriegs-
schauplatz nahe liegenden Bezirke Marienwerder und Posen
hatten sogar eine Zunahme, die am größten war in Marien-
werder mit 18,4 und in Zweibrücken mit 20,8 %. Im
Kammergerichtsbezirk betrug die Abnahme 6,8 %• Die
Arreste und einstweiligen Verfügungen zeigen eine
wesentliche Abnahme, die wohl im wesentlichen auf die
zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen erlassenen Ver-
ordnungen zurückzuführen ist. Die Zahl ist von 82 608
auf 67 974, also um 17,7 % zurückgegangen. Sie erstreckt
sich auf sämtliche Oberlandesgerichtsbezirke; im Kammer-
gerichtsbezirk betrug sie nur 13,1%- Kontradiktorische
Endurteile sind 319707 ergangen gegen 392 707 i. J. 1913,
also 18,7 % weniger. Die Urteile sind also etwas stärker
zurückgegangen, als die anhängig gewordenen Prozesse,
was auf die Notwendigkeit, zahlreiche Rechtsstreitigkeiten
auszusetzen, bei denen Kriegsteilnehmer als Parteien oder
Zeugen beteiligt sind, zurückzuführen ist.
Die Mahnverfahren waren nach der Reform des
Mahnverfahrens in den voraufgegangenen Jahren stark ge-
stiegen. Ihre Zahl hatte i. J. 1910 2 136 696, i. J. 1911
2 659 982, i. J. 1912 3 081 679 und i. J. 1913 3 471 403
betragen. Das Jahr 1914 hat einen Rückgang auf 3 049 226,
also unter die Zahl von 1912, gebracht. Die Abnahme
um 422 177 oder 12,2 °/0 war wesentlich geringer als die
der Prozesse. Abgesehen von Königsberg und Kolmar
hatte der Bezirk München die größte Abnahme der Mahn-
sachen mit 20,5 %, wogegen der Rückgang am geringsten
war in Posen mit 1,8 und Marienwerder mit 1,7 %. Der
Kammergerichtsbezirk hatte 378 827 Mahnsachen gegen
418 298, also 9,4 °/0 weniger.
Bei den Landgerichten ist die Zahl der ordent-~
liehen Prozesse erster Instanz von 214 358 auf
187 367, also um 26 991 oder 12,6 °/0 zurückgegangen, so
daß die prozentuale Abnahme wesentlich hinter der der
amtsgerichtlichen Prozesse zurückblieb. Die jetzige Zahl
ist die niedrigste seit 1899, wobei aber die im Jahre 1910
erfolgte Erhöhung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit in
Betracht zu ziehen ist, die die landgerichtlichen Prozesse
um etwa 30 % herab gemindert hat. An der Abnahme
14.3.
Justizstatistik
Berichterstatter: Oberlandesgerichtspräsident, Wirkl. Geh. Oberjustizrat Lindenberg, Posen
14.3.1.
Statistik der Zivilprozesse in Deutschland für 1914
787
21. Jahrg. Deutsche Juristen-Zei.tung. 1916 Nr. 15/16.
788
samer Arbeit geschaffen als Schlußstein der Rechts-
einheit. Es ist nicht auszudenken, wie die
deutsche Rechtspflege in den Kriegsjahren bei Fort-
dauer der Rechtszersplitterung ihrer Aufgabe hätte
genügen können. Man wäre der wirtschaftlichen
Schwierigkeiten im Handelsverkehr kaum Herr ge-
worden. Man vergesse auch nicht, daß mit dem
BGB. der Geist der freien Auslegung seinen Einzug
hielt. Nur das auf der Grundlage von Treu und
Glauben aufbauende Recht konnte sich den geänderten
Verhältnissen anpassen. Einzelheiten wird man
ändern und verbessern. Für das Gesetzbuch als
Ganzes müssen wir den Männern, die es schufen,
dankbar sein.
Die Vorschriften des geltenden Rechts
über die Ehescheidung deutscher Frauen, die
mit Ausländern verheiratet sind, haben sich in den
heutigen Zeiten nicht bewährt. Hier scheint eine
Aenderungder Gesetzgebung geboten. Die Scheidungs-
klage einer jungen Frau gegen ihren Mann war unzu-
lässig, weil dieser Engländer war und nach englischem
Rechte ein Ehebruch des Mannes als solcher nicht
als Scheidungsgrund gilt. Rechtsanwalt Kielmeyer,
Stuttgart, hat anknüpfend an den konkreten Fall
einen Antrag an den Reichskanzler eingereicht. Er
verdient allseitige Unterstützung. Auch die Tages-
presse sollte sich dafür interessieren. Die Zeit ist
vorbei, in der unsere Gesetzgebung vor der aus-
ländischen Reverenz macht, auch wenn diese hinter
der unseren zurückgeblieben ist. Wir werden während
des Krieges und noch mehr nach seinem Ende er-
leben, daß die Ehen deutscher Mädchen mit Ange-
hörigen des feindlichen Auslandes nicht haltbar sind.
Das deutsche Gericht muß die deutsche Frau von
der Fessel lösen können, wenn die Gründe hierzu
nach deutschem Rechte vorhanden sind. Man sollte
sogar meinen, daß dies während des Krieges auch
durch eine Verordnung des Bundesrates bestimmt
werden kann. Mindestens wohl ebensogut wie die
viel besprochene Entlastung der Gerichte.
Zu dem Handelsregister München ist die
bayerische Geschützwerke Fried. Krupp
Komm.-Ges. eingetragen. Sie betreibt die bayerische
Geschützfabrik. Persönlich haftender Gesellschafter
ist die Fried. Krupp A.-G. in Essen. Man hat heftig
darüber gestritten, ob eine Aktiengesellschaft oder
Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch Mitglied
einer' offenen Handelsgesellschaft oder persönlich
haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
sein kann. Den ersten energischen Schritt zur Be-
jahung hat das bayer. Oberste Landesgericht getan. Es
ließ die G. m. b. H. als persönlich haftenden Gesell-
schafter zu. Nun hat man anscheinend ohne Be-
denken auch für die Aktiengesellschaft die Folge-
rung gezogen. Das praktische Bedürfnis gab den
Ausschlag.
Rechtsanwalt Dr. Hachenburg, Mannheim.
Justiz Statistik.
Berichterstatter: Oberlandesgerichtspräsident, Wirkl. Geh.
Oberjustizrat Lindenberg, Posen.
Statistik der Zivilprozesse in Deutschland
für 1914. Das erste diesjährige Vierteljahrsheft zur
Statistik des Deutschen Reichs enthält die üblichen Ta-
bellen über die Hauptergebnisse der Geschäftsstatistik der
deutschen Gerichte. Es war vorauszusehen, daß unter der
Einwirkung des Krieges, der die letzten fünf Monate des
Berichtsjahres andauerte, die sämtlichen Geschäfte in Zivil-
sachen eine erhebliche Abnahme zeigen würden, die denn
auch tatsächlich eingetreten ist. Bei den Amts ge richten sind
die anhängig gewordenen ordentlichen Prozesse gegen-
über dem Jahre 1913 von 2 703 387 auf 2 264 515 zurück-
gegangen. Die Abnahme beträgt also 438 872 oder 16,2 °/0.
Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, daß die 1914 er
Zahlenangaben für die Oberlandesgerichtsbezirke Königs-
berg und Kolmar insofern unvollständig sind, als infolge
des Krieges die Geschäftszahlen mehrerer Amtsgerichte
unberücksichtigt bleiben mußten. Die starke Abnahme der
Prozesse in diesen beiden Grenzbezirken um 35,2 und
31,9 % wird dadurch erklärlich. Im übrigen blieb der
Rückgang überall unter 20 %. Am geringsten war er im
OLGbezirk Rostock mit 10,3 %. Der Kammergerichts-
bezirk hatte eine Abnahme um 59 400 Sachen oder 12,7 %.
Die Gesamtzahlen von 1914 sind unter die von 1909
zurückgegangen, so daß schon fünf Kriegsmonate das
Jahresergebnis auch bei Nichtberücksichtigung der Steigerung,
die normalerweise ohne den Krieg eingetreten sein würde,
um 5 Jahre zurückgeworfen haben. Man kann darauf ge-
spannt sein, wie groß der Rückgang erst in dem ganzen
Kriegsjahre 1915 sein wird. Die Wechselprozesse
zeigen eine viel geringere Abnahme als die ordentlichen
Prozesse, was auf die Einklagung zahlreicher notleidender
Wechsel in der ersten Kriegszeit zurückzuführen ist. Es
ist hier nur ein Rückgang von 346 363 auf 329 606, also
um 16 757 oder 4,8 % erfolgt. Die bayerischen Bezirke
Bamberg und Zweibrücken sowie die dem östlichen Kriegs-
schauplatz nahe liegenden Bezirke Marienwerder und Posen
hatten sogar eine Zunahme, die am größten war in Marien-
werder mit 18,4 und in Zweibrücken mit 20,8 %. Im
Kammergerichtsbezirk betrug die Abnahme 6,8 %• Die
Arreste und einstweiligen Verfügungen zeigen eine
wesentliche Abnahme, die wohl im wesentlichen auf die
zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen erlassenen Ver-
ordnungen zurückzuführen ist. Die Zahl ist von 82 608
auf 67 974, also um 17,7 % zurückgegangen. Sie erstreckt
sich auf sämtliche Oberlandesgerichtsbezirke; im Kammer-
gerichtsbezirk betrug sie nur 13,1%- Kontradiktorische
Endurteile sind 319707 ergangen gegen 392 707 i. J. 1913,
also 18,7 % weniger. Die Urteile sind also etwas stärker
zurückgegangen, als die anhängig gewordenen Prozesse,
was auf die Notwendigkeit, zahlreiche Rechtsstreitigkeiten
auszusetzen, bei denen Kriegsteilnehmer als Parteien oder
Zeugen beteiligt sind, zurückzuführen ist.
Die Mahnverfahren waren nach der Reform des
Mahnverfahrens in den voraufgegangenen Jahren stark ge-
stiegen. Ihre Zahl hatte i. J. 1910 2 136 696, i. J. 1911
2 659 982, i. J. 1912 3 081 679 und i. J. 1913 3 471 403
betragen. Das Jahr 1914 hat einen Rückgang auf 3 049 226,
also unter die Zahl von 1912, gebracht. Die Abnahme
um 422 177 oder 12,2 °/0 war wesentlich geringer als die
der Prozesse. Abgesehen von Königsberg und Kolmar
hatte der Bezirk München die größte Abnahme der Mahn-
sachen mit 20,5 %, wogegen der Rückgang am geringsten
war in Posen mit 1,8 und Marienwerder mit 1,7 %. Der
Kammergerichtsbezirk hatte 378 827 Mahnsachen gegen
418 298, also 9,4 °/0 weniger.
Bei den Landgerichten ist die Zahl der ordent-~
liehen Prozesse erster Instanz von 214 358 auf
187 367, also um 26 991 oder 12,6 °/0 zurückgegangen, so
daß die prozentuale Abnahme wesentlich hinter der der
amtsgerichtlichen Prozesse zurückblieb. Die jetzige Zahl
ist die niedrigste seit 1899, wobei aber die im Jahre 1910
erfolgte Erhöhung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit in
Betracht zu ziehen ist, die die landgerichtlichen Prozesse
um etwa 30 % herab gemindert hat. An der Abnahme