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des Ulpian.
woraus diese Stelle genommen ist, ist meines Wissens
niemals gedruckt worden *).
Im §. 4. desselben Titels liest die Vaticanische
Handschrift nebst der ersten Ausgabe und mehreren
anderen Ausgaben: si parati sunt cavere patribus
suis; die Randnote sagt: „fratribus habet Duarenus
in libro manuscripto quod et verius est.
Daran also ist nicht zu zweifeln, daß Duarenus
eine Handschrift des Ulpian besaß, die von den
drei bekannten, nämlich der des Tilius, d. h. der
Vaticanischen, der des Gervasius, und der
Auredanischen verschieden war; dennoch bin ich
überzeugt, daß diese Handschrift zu derselben Classe
gehört, wie die beiden zuletzt genannten, d. h. daß
auch sie nur eine neuere interpolirte Abschrift der
Vaticanischen gewesen ist. Hätte sie besonders
einen vollständigern Text enthalten, als diese, so ist
es kaum denkbar, daß weder Duarenus selbst, der
erst 10 Jahre nach dem ersten Abdruck des Ulpian
starb, noch irgend ein Anderer, Dieses jemals bekannt
gemacht haben sollte.
) [In der vollständigsten Ausgabe der Werke des Duarenus,
1765, 1766, 1768, Lucae typis Jos. Rocchii. vier Foliobände,
findet sich eine solche Vorlesung Vol. 2. p. 483., aber die oben abgedruckte ¬
Stelle steht daselbst weit kürzer, und es fehlt darin der Schlußsatz ¬
von der eigenen Handschrift des Ulpian und der Leseart dieser
Handschrift.