Metadaten : Vermischte Schriften (3)

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des  Ulpian.
woraus  diese  Stelle  genommen  ist,  ist  meines  Wissens
niemals  gedruckt  worden  *).
Im  §.  4.  desselben  Titels  liest  die  Vaticanische
Handschrift  nebst  der  ersten  Ausgabe  und  mehreren
anderen  Ausgaben:  si  parati  sunt  cavere  patribus
suis;  die  Randnote  sagt:  „fratribus  habet  Duarenus
in  libro  manuscripto  quod  et  verius  est.
Daran  also  ist  nicht  zu  zweifeln,  daß  Duarenus
eine  Handschrift  des  Ulpian  besaß,  die  von  den
drei  bekannten,  nämlich  der  des  Tilius,  d.  h.  der
Vaticanischen,  der  des  Gervasius,  und  der
Auredanischen  verschieden  war;  dennoch  bin  ich
überzeugt,  daß  diese  Handschrift  zu  derselben  Classe
gehört,  wie  die  beiden  zuletzt  genannten,  d.  h.  daß
auch  sie  nur  eine  neuere  interpolirte  Abschrift  der
Vaticanischen  gewesen  ist.  Hätte  sie  besonders
einen  vollständigern  Text  enthalten,  als  diese,  so  ist
es  kaum  denkbar,  daß  weder  Duarenus  selbst,  der
erst  10  Jahre  nach  dem  ersten  Abdruck  des  Ulpian
starb,  noch  irgend  ein  Anderer,  Dieses  jemals  bekannt
gemacht  haben  sollte.
)  [In  der  vollständigsten  Ausgabe  der  Werke  des  Duarenus,
1765,  1766,  1768,  Lucae  typis  Jos.  Rocchii.  vier  Foliobände,
findet  sich  eine  solche  Vorlesung  Vol.  2.  p.  483.,  aber  die  oben  abgedruckte ¬
  Stelle  steht  daselbst  weit  kürzer,  und  es  fehlt  darin  der  Schlußsatz ¬
  von  der  eigenen  Handschrift  des  Ulpian  und  der  Leseart  dieser
Handschrift.
            
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