Full text : Zeitschrift für die Civil- und Criminal-Rechtspflege im Königreich Hannover (Bd. 1 (1826/27))

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des  Daches  angelegt  worden.  Zwischen  dem  verbrannten -
  Stroh  findet  man  endlich  eine  kleine  Torfkohle; -
  der  Verdacht  gewinnt  dadurch  immer  mehr
Raum.  Hat  diese  Kohle  das  Dach  angezündet,  so
muß  sie  von  Außen  hineingebracht  worden  seyn,  denn
die  durchgebrannte  Stelle  des  Daches  ragt  so  weit
über  die  Außenmauer  des  Hauses  hervor,  daß  sie  von
Innen  aus  nicht  erreicht  werden  kann.
So  einig  Alle  hierüber  sind,  so  ungewiß  ist  man
im  ersten  Augenblicke,  wen  man  für  den  Urheber  dieser
ruchlosen  That  halten  soll.  Man  räth  indessen  bald  auf
ein  junges  Mädchen,  Namens  Schwenne  Feldhues,
welches  als  Magd  im  Hause  dient,  sie  hatte  sich  wenigstens -
  kurz  vorher  außerhalb  des  Hauses  in  der  Nähe
der  Brandstelle  allein  aufgehalten.  Inzwischen  wagt
es  Keiner,  den  Verdacht  gegen  sie  laut  werden  zu
lassen.  Am  andern  Morgen  (an  demselben  Tage,  an
welchem  die  gerichtliche  Anzeige  geschah)  bleibt  sie  zu
Bette  liegen,  giebt  vor,  daß  sie  krank  sey,  und  bittet,
ihre  Eltern,  welche  in  der  benachbarten  Bauerschaft
Hr  wohnen,  hiervon  zu  benachrichtigen.  Auf  die
Erinnerung  des  Hausknechts,  daß  der  Richter  kommen -
  werde,  und  daß  er  Verdacht  auf  sie  werfen
könne,  wenn  sie  angebe,  daß  sie  so  plötzlich  erkrankt
sey,  steht  sie  zwar  auf,  setzt  sich  aber  nicht  mit  den
übrigen  Hausgenossen  zum  Frühstück,  versichert  vielmehr, -
  daß  sie  keine  Eßlust  habe  und  begiebt  sich  nach
ihrem  älterlichen  Hause.  Sie  kehrt  jedoch  gegen
Mittag  in  Begleitung  ihrer  Mutter  zurück,  ihrer
Versicherung  nach  noch  krank  von  dem  ausgestandenen -
  Schrecken.
Das  Friedensgericht  findet  in  diesen  Angaben
hinreichenden  Grund,  die  Untersuchung  gegen  sie  zu
Max-Planck-Institut  für
            
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