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des Daches angelegt worden. Zwischen dem verbrannten -
Stroh findet man endlich eine kleine Torfkohle; -
der Verdacht gewinnt dadurch immer mehr
Raum. Hat diese Kohle das Dach angezündet, so
muß sie von Außen hineingebracht worden seyn, denn
die durchgebrannte Stelle des Daches ragt so weit
über die Außenmauer des Hauses hervor, daß sie von
Innen aus nicht erreicht werden kann.
So einig Alle hierüber sind, so ungewiß ist man
im ersten Augenblicke, wen man für den Urheber dieser
ruchlosen That halten soll. Man räth indessen bald auf
ein junges Mädchen, Namens Schwenne Feldhues,
welches als Magd im Hause dient, sie hatte sich wenigstens -
kurz vorher außerhalb des Hauses in der Nähe
der Brandstelle allein aufgehalten. Inzwischen wagt
es Keiner, den Verdacht gegen sie laut werden zu
lassen. Am andern Morgen (an demselben Tage, an
welchem die gerichtliche Anzeige geschah) bleibt sie zu
Bette liegen, giebt vor, daß sie krank sey, und bittet,
ihre Eltern, welche in der benachbarten Bauerschaft
Hr wohnen, hiervon zu benachrichtigen. Auf die
Erinnerung des Hausknechts, daß der Richter kommen -
werde, und daß er Verdacht auf sie werfen
könne, wenn sie angebe, daß sie so plötzlich erkrankt
sey, steht sie zwar auf, setzt sich aber nicht mit den
übrigen Hausgenossen zum Frühstück, versichert vielmehr, -
daß sie keine Eßlust habe und begiebt sich nach
ihrem älterlichen Hause. Sie kehrt jedoch gegen
Mittag in Begleitung ihrer Mutter zurück, ihrer
Versicherung nach noch krank von dem ausgestandenen -
Schrecken.
Das Friedensgericht findet in diesen Angaben
hinreichenden Grund, die Untersuchung gegen sie zu
Max-Planck-Institut für