fullscreen : Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handels- und Wechselrechts (N.F. Bd. 21 = Bd. 46 (1886))

16. Gerichtliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Landgerichten

16.1. Mitgetheilt von Herrn Oberlandesgerichtsrath Schütt in Kiel

XII.

Gerichtliche Entscheidungen non Oberlandesgerichten und
Landgerichten. *)
A.
Mitgetheilt von Herrn Oberlandesgerichtsrath Schütt in Kiel.

Zu §. 54 der Verordnung, betreffend Einführung
des Handelsgesetzbuchs in Schleswig-Holstein, vom
5. Auli 1867 (G.-S. S. 1133).
1. Die a. a. O. vorgeschriebene Mängelrüge für die in der
Stadt Altona unter Kaufleuten geschlossenen Platzgeschäfte be-
zieht sich nicht auf Platzgeschäfte sogenannter Kleinkaufleule,
denn aus den Vorverhandlungen wegen Einführung des Handels-
gesetzbuchs in Schleswig-Holstein ergiebt sich, daß man Altona
in dieser Hinsicht mit Hamburg gleichstellen wollte, in dessen
Einführungsgesetz (Art. 43) jener althamburgische handelsrecht-
liche Grundsatz sanktionirt worden war. Der unzweideutige
Ausdruck der Beschränkung des Grundsatzes auf den Großhandel
liegt in den Worten „unter Kaufleuten".
Uriheil des Landgerichts zu Altona vom 6. März
1884. Schleswig-Holst. Anz. 1884 S. 258.
Zu Art. 82 des H.-G.-B.
Courtageforderung des Schiffsmaklers, wenn der
vermittelte Frachtvertrag in Folge der in ihm ent-
haltenen Annullirungsklausel rückgängig wird.
2. Der Befrachter hat von dem für den Fall, daß das Schiff
nicht spätestens am 30. April 1882 zu seiner Verfügung stände.

*) Dgl. Bd. 45 S. 354 ff. des Archivs.
Archiv für deutsches Handels- u. Wechselrecht. Bd. 46.

20

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer