Auslagenersatz -
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48 Erstes Buch. Handelsgebräuche allgemeiner Natur.
Modeartikel handelt und die Muster etwa ein Jahr
in Gebrauch waren, der Sachlage entsprechen. *)
G 39. Bd. II — Bl. 79 — 19. Juli 1911.
*) Vgl. Bd. II S. 21 Nr. 2, S. 22 Nr. 4; s. auch unten S. 48
Nr. 20, S. 171 Nr. I, S. 254 Nr. I1, sowie oben S. 46 Nr. 16 nebst
Anm.
18.
Ersatz für nicht zurückgegebene Blumenmuster
S. S. 254 Nr. I1.
19.
Es ist handelsüblich, daß dem Agenten Auslagen ¬
für Porti *) und Rollgelder von der vertretenen
Firma erstattet werden. Dagegen werden Fahrgelder, ¬
2) worunter die Ausgaben für Benutzung
von Verkehrsmitteln innerhalb Berlins und seiner
Vororte zu verstehen sind, üblicherweise vom
Agenten selbst getragen.
g 12. Bd. VIII — Bl. 365 — 7. Juni 1911.
*) Vgl. Bd. I S. 62 Nr. 18, S. 285 Nr. 14; S. 411 Nr. 36.
2) Vgl. oben S. 40 Nr. 3.
20.
Es ist handelsüblich, daß dem Agenten von
der vertretenen Firma nicht nur solche Porti, die
für die Korrespondenz zwischen dem Agenten und
der vertretenen Firma ausgelegt worden sind, sondern -
auch Porti für Öfferten und Reklameschreiben
erstattet werden.
Spielwarenmuster werden nach halbjähriger Benutzung ¬
durch den Agenten nicht mehr zu dem