Volltext : Handbuch des Armenrechts

Inhaltsverzeichnis.
Schulwesens:  Instruktion  zu  dem  Gesetze  vom  17.  April  1873
zu  Ausführung  des  Reichsgesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz
vom  6.  Juni  1870,  vom  30.  Mai  1873
1.  Umfang  der  öffentlichen  Unterstützung.
Art.  1—7,  Instruktion  §§  1-9.
II.  Organe  der  öffentlichen  Unterstützung  Hilfsbedürftiger.
Ortsarmenverbände,  Art.  8—14
Instruktion  §§  10—18.
Landarmenverbände,  Art.  15—19
III.
Pflichten  und  Rechte  der  Armenverbände.
Art.  20—28,  Instruktion  §§  22—29
IV
Bestreitung  des  Aufwands  für  die  öffentliche  Armenpflege,
Art.  29—30,  Instruktion  §§  30—32
V.  Verfahren  in  Streitsachen,  Art.  31—46
VI.  Oeffentliche  Unterstützung  hilfsbedürftiger  Ausländer,  Art.  47
VII.  Verhältnis  der  Armenverbände  zu  anderweit  Verpflichteten,
Art.  48
VIII.  Schlußbestimmungen,  Art.  49-51,  Instruktion  §  33
Erlaß  des  K.  evangelischen  Konsistoriums,  betr.  das  Gesetz  vom
17.  April  1873  zu  Ausführung  des  Reichsgesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz ¬
  vom  6.  Juni  1870.  Vom  18.  Juli  1873
3.  Erlaß  des  bischöflichen  Ordinariats  in  Rottenburg  an  die  hochwürdige ¬
  Geistlichkeit  der  Diözese.  Vom  8./14.  Juli  1873
4.  Gesetz,  betr.  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen  des  Gesetzes
vom  17.  April  1873  zur  Ausführung  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  über  den  Unterstützungswohnsitz.  Vom  2.  Juli  1889
1.  Landarmenverbände,  Art.  1—11.
II.  Ortsarmenverbände,  Art.  12—13
III.  Zwang  zur  Arbeit,  Art.  14
Schlußbestimmungen,  Art.  15-17.
Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  zum  Vollzug  des  Gesetzes ¬
  vom  2.  Juli  1889,  betr.  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen ¬
  des  Gesetzes  vom  17.  April  1873  zur  Ausführung  des
Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  über  den  Unterstützungswohnsitz. ¬
  Vom  15.  Juli  1889
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  die  durch
das  Gesetz  vom  21.  Mai  1891  über  die  Verwaltung  der  Gemeinden, ¬
  Stiftungen  und  Amtskörperschaften  eingetretene  Abänderung ¬
  der  Vollzugsverfügung  vom  15.  Juli  1889  zum
Gesetz  vom  2.  Juli  1889,  betr.  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen ¬
  des  Ausführungsgesetzes  zum  Unterstützungswohnsitzgesetz. ¬
  Vom  27.  April  1892
7.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  den  Tarif  der
von  den  württembergischen  Armenverbänden  zu  erstattenden
Armenpflegekosten.  Vom  25.  Juni  1891.
8.  Anhang
a)  Auszug  aus  dem  Gesetz,  betr.  die  Verwaltung  der  Gemeinden, ¬
  Stiftungen  und  Amtskörperschaften.  Vom  21.  Mai  1891

IX
Seite
221
222
241
259
261
273
276
276
277
278
280
281
283
284
299
302
308
312
321
322
323
323
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer