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sten ist, fordern kann, bis er die verkaufte Sache
übergeben hat, oder wenigstens zur Uebergabe bereit
ist; so kann auch der Käufer ohne zur Zahlung bereit =
zu seyn, die Uebergabe nicht fordern. Ja er
wird, wenn auch die Uebergabe an ihn geschehen,
nicht eher Eigenthümer, bis er die baar versprochene
Zahlung geleistet hat a), und jeder der sich über die
erkaufte Sache in ein Pfand= oder sonstiges Verkehr
einläßt, handelt also unvorsichtig, wenn er sich nicht
eine vollständige Quittung des bezahlten Kaufgeldes
vorlegen läßt, oder den Nachweis, daß der Kauff hilling =
geborgt sey (fides de pretio habita sit). Es
können aber die Kaufgelder ausdrücklich und stillschweigend ¬
gehorgt werden; stillschweigend durch Annahme =
einer mindern Summe zur Verfallzeit, als
stipulirt worden, wenn dieß ohne Vorbehalt geschehen,
ferner durch Annahme eines Bürgen u. s. w. Geschieht =
der fernere Credit nicht bloß sub pacto reservatae -
hypothecae, sondern sub pacto reservati
domini:, so wird durch letztern Vorbehalt der Eigenthums=Uebergang =
zum Besten des Verkäufers
aufgehalten. Da indessen der Käufer durch diesen
Vorbehalt vielleicht mehr, als es selbst die Absicht
des Verkäufers ist, in seinen Befugnissen rücksichtlich
der erkauften Sache beschränkt werden würde, weil
er die Wirkung einer Resolutiv=Bedingung hat;
müssen die Parteien zur bestimmten Erklärung aufgefordert =
werden, ob dieses ihre eigentliche Absicht sey,
damit nicht eine gedankenlos beigefügte Clausel Anlaß =
werde, daß daraus späterhin Folgerungen gezogen =
werden, welche die Vertragschließenden nicht be— =
a) L 19. et 53. D. de contr. emt.
L. 5. §.18. de tribut. act.