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Härung, wozu mich die Lage der Umstände
und meine Instruktion verpflichteten, ossent.
lich that. Neben jener Erklärung erhielten
daher die Lütticher auch meine, und zwar
selbst in Gegenwart und mit Billigung meiner
Kollegen, als wovon der münsterische ausdrüklich -
zum Protokoll gab, es könne mir
nicht verwehrt werden, meine besondere persönliche -
Gesinnung den Lüttichern zu erkennen -
zu geben. Das Beiwort persönlich kan
diese Aeuserung nicht einschränken, weil wir
hier alle drei nur unsern Instruktionen gemals
handeln und uns erklären musten.
Der Erfolg bekräftigte die Hoffnung, die
ich hatte, meine Erklärung werde hinreichen
die Ruhe herzustellen, den Widerstand gegen
die Truppen abzuwenden, alle Verwiklung
der lütticher Unruhen mit fremden zu entfernen -
und die Sachen überhaupt in eine solche
Lage zu bringen, dass der Fürst zurükkommen -
und mit feinem Beistand die gänzliche
Beruhigung bald vollendet werden könnte.
Und doch hat man eine Menge Klagen gegen
diese Erklärung erhoben. Sie soll den Rechten -
des Fürsten nachtheilig seyn, da allein sie
Blutbad und Anarchie abwandte. Sie soll dem
Reich
Volage ULE
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Universitäts
europäische Rechtsgeschichte
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