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Vorwort.
Personenrecht von den Kammergerichts.. ¬
Assessoren Eggert I. (zuletzt Stadtgerichts55 ¬
Director in Danzig), Eggert II. (später
Rath bei der Regierung, dem damaligen Landes=Justiz=Collegium ¬
in Plock) und Silberschlag =
(später Vicepräsident der Regierung
zu Hildesheim und dann Director des Vormundschaftsgerichts
in Berlin), und nach Ab2 ¬
gang des erstern vom Kammergerichts=Assessor
Beyme (später Großkanzler und Staatsminister ¬
von Beyme), unter unmittelbarer Leitung -
des Geheimen Justiz- und Kammergerichts-Raths ¬
(nachherigen Geheimen OberTribunals-Präsidenten) ¬
v. Grolman, —
für das Sachenrecht vom Geheimen OberRevisions=Rath ¬
Goßler’);
18) die gutachtlichen Bemerkungen zum Personenrecht ¬
von v. Grolman, und zum Sachenrecht ¬
von Goßler;
19) die revisio monitorum von Suarez,
20) das Concept des umgearbeiteten Entwurfs von
Suarez;
21) die conclusa des Großkanzlers v. Carmer.
Diese Stücke, soweit sie vorhanden sind, werden ¬
mit alleiniger Ausnahme der monita (Nr. 16.)
und des Concepts des umgearbeiteten Entwurfs
(Nr. 20.) gegeben.
Eine Mittheilung der in 39 Bänden aufbe1) ¬
Bericht über die Redaction der Materialien, Mathis =
a. a. O., S. 226.