Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (1)

I. Die thatsächliche Erbfolge. C. Gebiet der Realteilung. 
dort nur 77 Hypotheken ermittelt. Von denselben werden kaum noch 30 
existieren und demnächst in das Grundbuch aufzunehmen sein. Die Ge 
meinde Eimersdorf, 317 ha grofs mit etwa 240 Artikeln, ist mit 38 Hypo 
theken im Gesamtwert von 40000 M belastet. Eine der Hypotheken beträgt 
13000 M.“ „Wenn ein einzelnes Kind aus der Gegend ausgewandert ist, 
wenn ein Kind ins Kloster geht, wenn ein einzelnes Kind einen Beruf er 
wählt hat, bei dem die Ausübung der Landwirtschaft ausgeschlossen ist, 
so würde es sicherlich nahe liegen, dafs die Eltern unter die übrigen Kinder 
das Land verteilen und dieselben zu einer Zahlung an jenes Kind veran 
lassten. Dies geschieht aber nicht, sondern auch jenes Kind erhält sein Los 
in Natur. Durch Akt vom 6. August 1892 Nr. 3430 Rep. verteilt ein Grund 
besitzer seinen 24 ha grossen Besitz, 118 Parzellen in 3 Losen an seine 
Kinder; ein Sohn, der Regierungssekretär in Elsafs ist, erhält sein Los in 
Durch Akt vom 20. Juli 1894 Nr. 5613 Rep. verteilt ein Grund 
Natur. 
besitzer seinen 11 ha grossen Besitz, 117 Parzellen, in 6 Losen unter seine 
Kinder; 
ein Sohn in Amerika und eine im Kloster befindliche Tochter er 
halten jede ihr Los in Natur. Die Verwertung des Loses bleibt dem be 
treffenden Kinde selbst überlassen..... 
Durch Akt vom 
17./7. 1892 Nr. 3369 werden 23 ha (66 Parz.) in 4 Losen 
16./12. 1892  
3797  
15 „ (150 „) „ 5  
7./11. 1892 " 3672 
8  
13 „ (80 „ )  
13./9. 1891 „ 2555  
8 „ (60 „ ) „ 2  
27./3. 1894 „ 5243  
7  
4 „ (25 „ )  
7./8. 1892 „ 3439 „ 1½ „ (9 „)  
 
verteilt.“ Weiter führt der Notar, dessen Bericht die vorstehenden Mit 
teilungen entnommen sind, aus, dass der Besitz der Berg- und Fabrikarbeiter 
bei der Erbteilung versteigert werde, weil er zur Naturalteilung zu klein 
sei. Immerhin brächten es fleifsige Leute unter diesen zu einem ansehn 
lichen Eigentum. Z. B. teilen durch Akt vom 17. Mai 1893 Rep. Nr. 4298 
Kinder eines Bergmannes in Hostenbach 4 ha Land (30 Parzellen) in 5 Lose. 
Ebenso führt er Beispiele für die gemeinsame Übernahme eines Gutes durch 
ledige Geschwister an, die dann durch letztwillige Verfügungen unter Lebenden 
Alimentationsverträge und dergleichen den Besitz in die Hand des ver 
heirateten Bruders oder der verheirateten Schwester überleiten. 
Auch der Landrat von Saarbrücken hat beobachtet, dass von den 
erbenden Geschwistern nur der eine Bruder heiratet, die anderen aber sich 
in dessen Haushalt aufnehmen und verpflegen lassen, indem sie als Gegen 
leistung dem Verheirateten ihren Anteil an den Ländereien überlassen und 
bei der Bewirtschaftung mitarbeiten. Der Amtsrichter macht darauf auf 
merksam, dals die durch die hügelige Bodengestaltung und aufserordentliche 
Verschiedenheit der Bodenqualität, wobei der Wert pro Hektar von 5 bis 
5000 M wechsele, bedingte Art des Landwirtschaftsbetriebs eine fast un 
begrenzte Teilung des Bodens ohne Erschwerung oder Verteuerung der Be 
wirtschaftung ermögliche. 
Der Landrat von Ottweiler hat versucht, festzustellen, wie häufig der
	        
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