Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (1)

I. Oberlandesgerichtsbezirk Köln. 
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wie unten nachgewiesen wird, in manchen Gegenden allerdings nur in ver 
einzelten Fällen, eine allzu grosse Parzellierung von neuem einzutreten und 
auch wohl in unwirtschaftlicher Weise ohne Rücksicht auf Form und Zu 
gänglichkeit der Teilparzellen. Wenn auch der Zeitraum, für welchen jeden 
falls infolge der Zusammenlegung die Zersplitterung verhütet wird, hin 
reichend gross ist, um schon hierdurch allein einen die aufgegangenen Kosten 
und Arbeiten der Zusammenlegung aufwägenden Vorteil selbst in den un 
günstigsten Fällen herbeizuführen, so würde es doch Aufgabe der Gesetz 
gebung sein, Mittel und Wege zu finden, um die Erfolge, welche durch die 
Zusammenlegung angestrebt und erreicht werden, für immer sichern zu 
können. Um so weniger kann sich der Gesetzgeber dieser Verpflichtung 
entziehen, als die reale Teilung sich in der Vorstellung der rheinischen Be 
völkerung als der angeblich allein richtige Teilungsmodus so tief eingewurzelt 
hat, dass in vielen Gegenden eine durchgreifende Veränderung der Zustände 
und eine dauernde Beseitigung der aus der traditionellen Zerstückelung für 
den landwirtschaftlichen Betrieb erwachsenden Gefahren nicht von dem Er 
blicken der erzielten Vorteile, sondern nur von einem gesetzlichen Eingreifen 
zu erwarten ist. Diese traditionelle Zerstückelung ergiebt sich schon aus 
der Thatsache, dass auf die 646 900 ha betragenden Acker- und Wiesen 
parzellen der Regierungsbezirke Trier und Koblenz 7588400 einzelne Par 
zellen fallen, sodafs ein Hektar sich in 12 Teile zerteilt; und wenn man be 
denkt, dass unter allen Umständen die Hälfte mindestens 1/8 ha (½ Morgen) 
grofs ist, so kann jedes Grundstück der anderen Hälfte mit 3794200 Par 
zellen kaum eine Grösse von 5 a erreichen. 
Ein übersichtliches Bild, wie in dem südlichen und mittleren Teile 
der Rheinprovinz die Zerstückelung um sich gegriffen hatte und noch hat, 
und wie die kleinen Besitzstände unter derselben 
gelitten haben müssen und 
noch leiden, giebt die folgende Zusammenstellung 
welche einzelne zusammen 
gelegte Gemarkungen aus den verschiedensten Gegenden der obigen Bezirke 
umfafst; sie beweist aber auch, worauf gegenwärtig besonders Gewicht zu 
legen ist, dass einer weiteren, ohnehin schon grofsen Zersplitterung und da 
mit der Wiederkehr der mit nicht geringem Kostenaufwand beseitigten Übel 
stände vorgebeugt werden muls. 
(Es folgt eine statistische Aufstellung: a) für 18 Westerwald-Gemeinden 
(Koblenz linksrheinisch), b) für 6 Gemeinden der Regierungsbezirke Koblenz 
des Regierungsbezirks Aachen. 
(rechtsrheinisch) und Trier, c) für 2 Gemeinden 
in a 
in b 
inc 
Danach betrug die 
1769 
Gesamtzahl der Besitzstände 
1 345 
3229 
1031 
Gröfse derselben ha 
2302 
49512 
2144 
14 934 
Anzahl der alten Parzellen 
771 
4 663 
11610 
Anzahl der neuen Pläne 
48,10 
6,50 
15,40 
Durchschnittsgrösse einer alten Parzelle ar 
49,35 
133,70 
27,80 
eines neuen Planes ar 
Auch die Grössenklassen der Parzellen werden mitgeteilt:)
	        
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